WhiteBIT sichert sich die MiCA-Lizenz aus Österreich vor der EU-Frist zum 1. Juli

WhiteBIT erhielt eine Genehmigung im Rahmen der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) der Europäischen Union von der Finanzmarktaufsicht Österreichs und sicherte sich damit eine einzige regulatorische Lizenz, um Krypto-Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anzubieten. Die Genehmigung erfolgt weniger als 2 Wochen, bevor die EU-Übergangsfrist für MiCA am 1. Juli abläuft. Danach müssen Krypto-Unternehmen, die sich auf bestehende nationale Registrierungen stützen, eine MiCA-Genehmigung besitzen oder die Bedienung von Kunden im Block einstellen. Das Unternehmen erklärte, die Genehmigung unterstütze den Start einer eigenen europäischen Plattform, whitebit.eu, da MiCA die bislang fragmentierten nationalen Lizenzierungen durch einen einheitlichen regulatorischen Pfad ersetzt. Damit können Unternehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat autorisiert sind, ihre Dienstleistungen im weiteren Europäischen Wirtschaftsraum „passportieren“, ohne in jeder einzelnen Jurisdiktion separate Lizenzen zu benötigen.

WhiteBIT sichert sich MiCA-Genehmigung von der Finanzmarktaufsicht Österreichs

WhiteBIT erhielt die Genehmigung von der Finanzmarktaufsicht Österreichs im Rahmen der EU Markets in Crypto-Assets Regulation. Die Lizenz verschafft der Börse eine einheitliche regulatorische Autorisierung, Krypto-Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anzubieten. Das Unternehmen sagte, die Genehmigung werde den Start von whitebit.eu, einer eigenen europäischen Plattform, unterstützen.

Im Rahmen von MiCA kann ein Krypto-Unternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat autorisiert ist, seine Dienstleistungen im gesamten weiteren Europäischen Wirtschaftsraum „passportieren“, ohne in jeder Jurisdiktion separate Lizenzen beantragen zu müssen. Dieses „Passporting“-Modell ersetzt ein fragmentiertes nationales Lizenzierungssystem durch einen einzigen regulatorischen Pfad.

Österreich lizenziert 9 Krypto-Asset-Dienstleister im MiCA-Rahmen

Österreich ist eine der ersten EU-Jurisdiktionen, die vollständig in den MiCA-Rahmen gewechselt ist. Das Land hat die „Grandfathering“-Bestimmungen für Anbieter von Diensten für virtuelle Assets über den 31. Dezember 2025 hinaus nicht verlängert. Die Finanzaufsicht Österreichs hat 9 Krypto-Asset-Dienstleister im Rahmen von MiCA lizenziert und die Antragsmenge als erheblich beschrieben.

Für Krypto-Firmen schafft Österreichs Position sowohl Chancen als auch Druck. Eine Lizenz aus dem Land kann den Zugang zum weiteren europäischen Markt eröffnen, doch das Fehlen einer verlängerten „Grandfathering“-Regel bedeutet, dass Unternehmen sich nicht langfristig auf ältere Registrierungsregime für Kontinuität verlassen können.

Frist 1. Juli beendet EU-Übergangsphase für Altregistrierungen

Die Frist zum 1. Juli markiert das Ende der EU-Übergangsfrist für MiCA. Sobald die Übergangsfrist endet, können Unternehmen, die unter älteren nationalen Registrierungen arbeiten, EU-Kunden nicht mehr weiter bedienen, sofern sie nicht eine MiCA-Genehmigung gesichert haben oder über eine gültige Übergangsvereinbarung in einer Jurisdiktion verfügen, die dies weiterhin zulässt.

Berichten zufolge bereite der Marktregulierer in Griechenland diese Woche vor, Binances MiCA-Antrag zurückzuweisen, während Frankreich möglicherweise einer der letzten verfügbaren Wege der Börse zur Autorisierung vor der entscheidenden Frist bleiben könnte. Daten von OKX Europe deuteten darauf hin, dass ungefähr 7,6 Millionen der 18,5 Millionen Krypto-App-Downloads, die in Europa zwischen Mai 2025 und Mai 2026 erfasst wurden, mit Börsen verknüpft waren, die nicht in öffentlichen MiCA-Listen zur Autorisierung aufgeführt waren.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat erklärt, Unternehmen, die nach dem 1. Juli nicht autorisiert sind, sollten Pläne zur geordneten Abwicklung („wind-down“) und zur Migration von Kunden umsetzen, statt den Betrieb fortzusetzen, während Anwendungen noch geprüft werden.

MiCA-Rahmen führt „Passporting“-Rechte und höhere Governance-Standards ein

MiCA ist darauf ausgelegt, Krypto-Aktivitäten in Europa weg von nationalen Registrierungsanforderungen hin zu einem harmonisierten Regelwerk zu bewegen. Für Börsen bedeutet das zwar klarere „Passporting“-Rechte, aber auch höhere Erwartungen an Governance, Offenlegungen, Verwahrung, Interessenkonflikte und Verbraucherschutz.

Der Mutterkonzern von WhiteBIT, W Group, sagt, er betreue mehr als 35 Millionen Kunden weltweit. Die 2018 gegründete Börse hat Partnerschaften mit Visa, FACEIT, FC Barcelona, Juventus sowie der nationalen Fußballmannschaft der Ukraine aufgebaut.

FAQ

Was hat WhiteBIT von der Finanzmarktaufsicht Österreichs erhalten?

WhiteBIT erhielt eine Genehmigung im Rahmen der Markets in Crypto-Assets Regulation der Europäischen Union von der Finanzmarktaufsicht Österreichs und sicherte sich damit eine einzige regulatorische Lizenz, um Krypto-Dienstleistungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum anzubieten.

Wann läuft die EU-Übergangsfrist für MiCA ab?

Die EU-Übergangsfrist für MiCA läuft am 1. Juli ab. Danach müssen Krypto-Unternehmen, die sich auf Altregistrierungen auf nationaler Ebene stützen, eine MiCA-Genehmigung besitzen oder die Bedienung von Kunden im Block einstellen.

Wie viele Krypto-Asset-Dienstleister hat Österreich im Rahmen von MiCA lizenziert?

Die Finanzaufsicht Österreichs hat 9 Krypto-Asset-Dienstleister im Rahmen von MiCA lizenziert und die Antragsmenge als erheblich beschrieben.

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