In Nordkoreas Terrorangriff: Inhaber ringen um ein Upgrade – eingefrorene Aave-Vermögenswerte im Wert von 71 Millionen US-Dollar, berufen auf ein Antiterror-Versicherungsgesetz

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Der Rechtsstreit der Inhaber eines Urteils wegen des nordkoreanischen Terroranschlags um eingefrorene Vermögenswerte eines Aave-Hackers im Wert von 71,0 Millionen US-Dollar geht in die dritte Runde. CoinDesk berichtete am 6. Mai: Das Anwaltsteam der Kläger reichte die neuesten Prozessunterlagen ein und änderte seine Argumentation dahingehend, dass die betroffenen 4 ETH als „Betrug“ (fraud) und nicht als „Diebstahl“ (theft) erlangt worden seien – um Aaves „Der Dieb besitzt keine Beute“-Einwand zu umgehen. Heute (6. Mai) verhandelt das Bundesgericht in Manhattan in New York in einer Anhörung Aaves Antrag auf Aufhebung der am 1. Mai erlassenen einstweiligen Verfügung.

Neue Strategie der Kläger: TRIA gegen Terrorrisikoversicherung nutzen, um ETH als staatliches Vermögen Nordkoreas zu klassifizieren

Das Anwaltsteam der Kläger (Gerstein Harrow LLP vertritt u. a. Han Kim sowie Angehörige der Opfer des nordkoreanischen Terroranschlags) hat in den neuesten Unterlagen die rechtliche Argumentation verändert: Es wird nicht mehr nur pauschal ein „Recht an der Beute“ geltend gemacht, sondern auf den US-amerikanischen „Terrorism Risk Insurance Act“ (TRIA) verwiesen:

Behauptet, dass der Kern des am 18. April erfolgten Angriffs auf die Kelp-DAO-Kettenbrücke „Betrug“ sei und nicht „Diebstahl“

Wenn es als Betrug eingestuft wird, könne die ETH, die der Hacker erlangt hat, „unter einem bestimmten rechtlichen Rahmen“ als „staatliches Vermögen Nordkoreas“ betrachtet werden

Nach TRIA können Angehörige der Opfer von Terroranschlägen dieses staatliche Vermögen vollstrecken und damit ein Urteil aus dem Jahr 2015 erfüllen

Diese Argumentationsstrategie umgeht Aaves zentralen Einwand – dass die Beute von Anfang an nicht dem Dieb zusteht und daher den geschädigten Nutzern zuzuordnen ist – und verlagert den Fokus von „Wem gehört die ETH?“ hin zu „Kann sie im Rahmen des Antiterrorrechts vorrangig gepfändet werden?“

Aaves juristischer Status wird angegriffen: mit Aaves eigenen Vertragsbedingungen zurückschlagen

Ein weiterer Schlüsselpunk der Kläger ist dabei von besonderer Ironie geprägt: Die Kläger berufen sich auf Aaves eigene Servicebedingungen – in den Aave-Unterlagen wird ausdrücklich erklärt, „Aave does not control user assets“ – und machen geltend, Aave habe in dem Verfahren keine Berechtigung, für die Nutzer aufzutreten, und sei rechtlich nicht legitimiert (standing), um die Pfändungsverfügung anzufechten.

Dieser Punkt stellt DeFi-Protokolle rechtlich vor ein Dilemma:

Wenn Aave standing geltend macht, erkennt es damit faktisch an, dass es Nutzervermögen wesentlich kontrolliert – und widerspricht damit der eigenen Selbstverortung „DeFi ist nicht betreut/managed“

Wenn Aave kein standing hat, werden die Interessen der Nutzer praktisch nicht in der Klage vertreten, und DeFi-Nutzer hätten im Rahmen des traditionellen Justizsystems nahezu keinen Schutz

Das ist kein Technikproblem, sondern die grundlegende Rechtsfrage, vor der DeFi im Jahr 2026 steht: Wenn der Rechtsstreit in traditionelle Gerichte gelangt – wer kann dann für die „kollektive Nutzerschaft des Protokolls“ sprechen? Für diese Konstellation gibt es keine Präzedenzfälle, und das Ergebnis dieses Falls könnte zu einem entscheidenden Leitentscheid in der Geschichte der DeFi-Governance werden.

Reaktion von Aave: DeFi United hat 328 Millionen US-Dollar eingesammelt – viermal so viel wie der strittige Betrag

Angesichts des rechtlichen Angriffs der Opfer des nordkoreanischen Terroranschlags stockt die von Aave angeführte Widerstandsallianz DeFi United (u. a. mit Lido, Mantle, EtherFi) kontinuierlich ihre Mittel auf. Bis zum frühen Dienstagmorgen habe das Bündnis bereits 328 Millionen US-Dollar eingesammelt – mehr als das Vierfache der 71,0 Millionen US-Dollar, um die der Streit geht.

Bedeutung dieser Mittelposition: Selbst wenn ein Gericht am Ende entscheidet, dass 71,0 Millionen US-Dollar den Angehörigen der Opfer des nordkoreanischen Terroranschlags zustehen, können Aave und DeFi United weiterhin den Rest ihrer Mittel verwenden und betroffene Aave-Nutzer über einen anderen Finanzpool entschädigen. Auf die von abmedia am 5. Mai berichtete Eilantrag-Argumentation von Aave mit dem „Der Dieb besitzt keine Beute“-Einwand als direkte Folge zu lesen ist die Botschaft: „Selbst wenn das Gericht auf Seiten der nordkoreanischen Angehörigen entscheidet, können die Nutzer weiterhin eine Entschädigung erhalten.“

Die wichtigsten Beobachtungspunkte für die DeFi-Branche und den weiteren Verlauf dieses Falls: Welche Entscheidung das Gericht nach der heutigen Anhörung trifft, ob es den TRIA-Rahmen übernimmt, ob es Aave standing zuspricht, und ob ein Eingreifen der DAO-Governance bei der Sperrung als „zentralisierte Maßnahme“ gewertet wird. Die drei Antworten dürften jeweils Präzedenzfälle in den Bereichen „rechtliche Stellung von DeFi“, „DAO-Governance-Risiko“ und „Mechanismus zur Rückverfolgung und Rückholung grenzüberschreitend erbeuteter Hacker-Gelder“ begründen.

Dieser Artikel „Rechtsstreit eskaliert: Inhaber des Urteils wegen des nordkoreanischen Terroranschlags kämpfen um eingefrorene Aave-Vermögenswerte im Wert von 71,0 Millionen US-Dollar; Berufung auf Antiterror-Versicherungsgesetz“ wurde erstmals auf Chain News ABMedia veröffentlicht.

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