SEC stellt klar, dass State-Trust-Unternehmen als Krypto-Verwahrer gelten
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, SEC) gewährte am 29. September 2025 eine Non-Action-Entlastung und bestätigte damit, dass staatlich gegründete Treuhandgesellschaften als qualifizierte Verwahrer für Kryptowertanlagen dienen können, die von registrierten Anlageberatern und Fonds gehalten werden. Diese Leitlinie schafft regulatorische Klarheit für die institutionelle Einführung von digitalen Verwahrstrukturen, die mit dem Investment Advisers Act
CryptoFrontier·05-14 20:02
