
Die Nationale Kommission für Wertpapiermärkte Spaniens (CNMV) veröffentlichte am 15. Juni eine Mitteilung und bestätigte, dass die Übergangsfrist für Krypto-Asset-Dienstleister unter der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) am 30. Juni endet. Ab dem 1. Juli dürfen nur noch Dienstleister, die die erforderliche Genehmigung erhalten haben, in Spanien weiter tätig sein; Anleger verlieren den regulatorischen Schutz, den MiCA bietet, nachdem sie Transaktionen mit Plattformen abgeschlossen haben, die das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen haben.
Pflichten nicht genehmigter Dienstleister: Konkrete Anforderungen an den Migrationsplan
Wie die CNMV-Bestätigung zeigt, müssen Krypto-Asset-Dienstleister, die die Genehmigung bis zum 1. Juli nicht abschließen können, die folgenden Anforderungen erfüllen:
Erstellung eines wirksamen Kunden-Migrationsplans: Der Plan muss ermöglichen, dass Kunden die verwahrten Krypto-Assets auf andere Adressen übertragen sowie die Mittel aus den zugehörigen Konten abheben können
Sicherheits- und Compliance-Anforderungen: Der gesamte Migrationsprozess muss die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Anforderungen der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) erfüllen
Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen: Es kann eine Vereinbarung mit einem anderen bereits genehmigten Dienstleister geben, sodass nach Abschluss der Identitätsverifizierung jeder Kunde seine Vermögenswerte an den neuen Anbieter übertragen und die Geschäfte fortsetzen kann
Frühzeitige und fortlaufende Kommunikation: Kunden müssen rechtzeitig und kontinuierlich klar über den aktuellen Stand, den Stichtag des Migrationsplans und die konkreten Maßnahmen informiert werden
Angemessene Auszahlungsfrist: Der Migrationsplan muss eine angemessene Frist für die Auszahlung der Vermögenswerte festlegen; nach Ablauf der Frist können die noch nicht abgehobenen Vermögenswerte an einen genehmigten Intermediär übertragen und die betroffenen Kunden entsprechend informiert werden
Drei von der CNMV genannte nicht registrierte Einheiten
Wie die CNMV am Montag bestätigte, erscheinen die folgenden drei Einheiten nicht im offiziellen Register und sind damit nicht berechtigt, in Spanien regulierte Anlage-Services anzubieten:
· Cpkey App (Mobile-App, Verbreitung über WhatsApp-Gruppen)
· JT-M (Mobile-App, Verbreitung über WhatsApp-Gruppen)
· Investing IB (URL:
Kanal zur Prüfung für Anleger: ESMA- und CNMV-Register
Die CNMV empfiehlt Krypto-Asset-Anlegern, den Genehmigungsstatus ihrer Dienstleister anhand des Registers der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und des offiziellen Registers der CNMV zu prüfen. Wenn ein Dienstleister nicht genehmigt ist, sollten Anleger aktiv eine Migrationsplanung sowie verfügbare Alternativen einfordern.
Häufige Fragen
Welche Folgen drohen Anlegern, wenn sie nach dem Ende der MiCA-Übergangsfrist nicht genehmigte Dienstleister nutzen?
Laut CNMV-Mitteilung gilt ab dem 1. Juli 2026: Wenn Anleger Geschäfte mit Einheiten tätigen, die keine MiCA-Genehmigung erhalten haben, verfügen sie nicht mehr über die regulatorischen Schutzmechanismen, die in den MiCA-Vorschriften vorgesehen sind, darunter Bestimmungen zur sicheren Verwahrung und zur Trennung von Kundenvermögen. Die CNMV empfiehlt Anlegern ausdrücklich, „Verträge abzuschließen oder Beziehungen zu Plattformen oder Anbietern aufrechtzuerhalten, die das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen haben“, zu vermeiden.
Wie wird der Stichtag für den Migrationsplan nicht genehmigter Krypto-Serviceanbieter festgelegt?
Laut CNMV-Mitteilung muss der Migrationsplan eine „angemessene Frist“ vorsehen, damit Anleger ihre Vermögenswerte abheben können; die konkreten Fristen werden vom Dienstleister festgelegt, während der endgültige Stichtag der Übergangsfrist selbst der 30. Juni 2026 ist. Nach Ablauf der Frist können die noch nicht abgehobenen Vermögenswerte vom Dienstleister an eine genehmigte Einrichtung übertragen werden, wobei die betroffenen Kunden benachrichtigt werden müssen.
Wie können Anleger prüfen, ob ihr Krypto-Asset-Dienstleister bereits von MiCA genehmigt wurde?
Die CNMV-Mitteilung bestätigt, dass Anleger über zwei offizielle Kanäle nachsehen können: das Genehmigungsregister der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie das offizielle Register der CNMV. Wenn ein Dienstleister in den oben genannten Registern nicht auftaucht, kann er in Spanien keine regulierten Krypto-Asset-Services rechtmäßig anbieten.