
Simbabwe hat am 12. Juni die Verordnung Nr. 99 erlassen, die vorschreibt, dass alle in Simbabwe tätigen Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte (VASP) sich bei der Finanznachrichteneinheit (FIU) der Reserve Bank of Zimbabwe registrieren lassen müssen. Die Registrierungsgebühr beträgt 500 US-Dollar, die jährliche Verlängerungsgebühr 400 US-Dollar; eine ohne Registrierung aufgenommene Tätigkeit stellt eine Straftat dar. Damit ersetzt das Land ein Verbot der Reserve Bank of Zimbabwe aus dem Jahr 2018, das Finanzinstituten die Bearbeitung von Krypto-Transaktionen untersagte.
Kernpunkte der Verordnung Nr. 99 in Simbabwe
Gemäß der am 12. Juni 2026 erlassenen Verordnung Nr. 99:
Anwendungsbereich: Alle Unternehmen, die in Simbabwe digitale Vermögenswerte kaufen, übertragen oder verwahren (Custody) sowie entsprechende Geschäfte betreiben
Registrierungsstelle: Finanznachrichteneinheit (FIU) der Reserve Bank of Zimbabwe
Registrierungsgebühr: 500 US-Dollar (einmalig)
Jährliche Verlängerung: 400 US-Dollar
Gültigkeitsdauer des Zertifikats: Ein Jahr und nicht übertragbar (Unternehmen dürfen die Zulassung nicht z. B. über Unternehmensübernahmen erhalten)
Kriminalisierung: Nicht registrierte Tätigkeit ist eine Straftat
Zusätzliche Anforderungen: Je nach Geschäftstätigkeit müssen einige Unternehmen möglicherweise zusätzlich eine gesonderte Genehmigung der Wertpapieraufsichtsbehörde SECZIM in Simbabwe einholen
Bestätigung des Übergangs: vom Verbot 2018 zur Erlaubnispflicht ab 2026
Laut Berichten hat sich die Regulierung in Simbabwe wie folgt entwickelt: 2018 untersagte die Reserve Bank of Zimbabwe Finanzinstituten die Bearbeitung von Kryptowährungstransaktionen. Nach Erlass des Verbots wurden die Transaktionen nicht eingestellt, sondern in den Untergrund verlagert; Peer-to-Peer-Plattformen wurden zur wichtigsten Möglichkeit für Menschen in Simbabwe, Zugang zu digitalen Vermögenswerten zu erhalten. Die Verordnung Nr. 99 kennzeichnet den Schritt von einem Verbot hin zu einer formalen Regulierung, bestätigt jedoch ausdrücklich nicht, dass Kryptowährungen als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt werden.
Berichte zufolge hat Simbabwe in der Vergangenheit die schwerste schädliche Inflation der modernen Geschichte erlebt, die das Vertrauen der Bevölkerung in die eigene Landeswährung stark untergrub, wodurch dollarbasierte Vermögenswerte (einschließlich Krypto) für die breite Bevölkerung besonders attraktiv wurden.
Daten zur bestätigten Marktgröße in Subsahara-Afrika
Laut öffentlich verfügbaren Chainalysis-Daten:
Zeitraum: Juli 2024 bis Juni 2025
Wert von On-Chain-Transaktionen in Subsahara-Afrika: über 205 Milliarden US-Dollar
Jährliche Wachstumsrate: etwa 52%
Häufige Fragen
Hat Krypto in Simbabwe jetzt eine Position als gesetzliches Zahlungsmittel?
Gemäß der Verordnung Nr. 99: nein. Simbabwe bestätigt ausdrücklich, dass dieses Regelwerk geschaffen wurde, um digitalen Vermögenswerte-Unternehmen einen regulierten Rahmen zu bieten, und nicht um Kryptowährungen als gesetzliche Zahlungsmittel zu deklarieren. Digitale Vermögenswerte wie Bitcoin haben in Simbabwe keine Stellung als gesetzliche Zahlungsmittel.
Welche Anbieter müssen zusätzlich eine Genehmigung von SECZIM einholen?
Laut Berichten kann es je nach Geschäftstätigkeit sein, dass einige Unternehmen zusätzlich zur Registrierung bei der FIU der Reserve Bank separat die gesonderte Genehmigung der Wertpapieraufsichtsbehörde SECZIM in Simbabwe einholen müssen. Die konkreten Anwendungsbedingungen werden in den öffentlichen Berichten nicht im Detail erläutert.
Welche Verbindung hat das VASP-Registrierungssystem in Simbabwe mit FATF-Standards?
Laut Berichten hat die Verordnung Nr. 99 ausdrücklich Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und zur Terrorismusfinanzierung (CFT) aufgenommen, wodurch Simbabwe näher an die von der Financial Action Task Force (FATF) festgelegten Regulierungsstandards für VASP heranrückt.