Die Europäische Union wird gemäß der Verordnung (EU) 2024/1624 ab dem 10. Juli 2027 eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen für Waren und Dienstleistungen einführen. Die neuen Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung verlangen außerdem, dass Anbieter von Diensten für Krypto-Assets eine vollständige Know-your-Customer-Prüfung (KYC) für gelegentliche Transaktionen in Höhe von 1.000 Euro oder mehr durchführen; bei Transaktionen unter 1.000 Euro ist eine Kundenidentifizierung erforderlich, jedoch keine vollständige Verifizierung.
Anonyme Krypto-Konten werden ausdrücklich verboten. Die Verordnung untersagt Konten oder Dienste, die Anonymisierung oder eine stärkere Verschleierung von Transaktionen ermöglichen, einschließlich datenschutzorientierter Coins. Die Regeln verhindern faktisch, dass regulierte Plattformen Dienste im Zusammenhang mit Privacy Coins listen, verwahren oder erleichtern, obwohl die private Nutzung solcher Assets weiterhin gestattet bleibt.