EU stellt fest, dass Meta den Digital Services Act verletzt hat, indem es Nutzer unter 13 nicht am 29. April blockierte

GateNews

Die Europäische Kommission hat am 29. April entschieden, dass Meta gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen hat, indem das Unternehmen es versäumt hat, zu verhindern, dass Nutzer unter 13 auf Instagram und Facebook zugreifen. Obwohl die Nutzungsbedingungen von Meta ein Mindestalter der Nutzer von 13 Jahren festlegen, hat das Unternehmen keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um diese Anforderung durchzusetzen. Die Kommission erklärte, dass die bestehenden Mechanismen von Meta nicht in der Lage waren, Registrierungen von minderjährigen Nutzern zu blockieren, die Nutzung ihres Dienstes zu verhindern oder Minderjährigen zugehörige Konten, auf die zugegriffen wurde, umgehend zu identifizieren und zu entfernen. Dem Unternehmen wird außerdem vorgeworfen, seinen Verpflichtungen zur Identifizierung, Bewertung und Minderung von Risiken für Minderjährige nicht angemessen nachzukommen.

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