US-Gerichtshof entscheidet: Uniswap ist nicht für Betrugstoken verantwortlich, Open-Source-Smart-Contracts sind neutrale Werkzeuge

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New Yorker Bundesrichter weist Sammelklage gegen Uniswap ab und entscheidet, dass Open-Source-Smart-Contract-Entwickler nicht für Betrugstoken Dritter verantwortlich sind, was einen wichtigen Präzedenzfall für die DeFi-Branche schafft.
(Vorheriger Kontext: Uniswap gewinnt! Richter weist Patentverletzungsklage gegen Bancor ab: AMM-Preisformel gilt als „abstraktes Konzept“ und ist nicht patentierbar)
(Hintergrund: $UNI steigt um 23%! BlackRock kündigt Kauf von Uniswap-Token UNI an, BUIDL wird gleichzeitig auf Uniswap gelistet)

Inhaltsverzeichnis

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  • Richter: Uniswap ist wie E-Mail, ein neutrales Werkzeug
  • Branchenreaktion: Präzedenzfall für DeFi
  • UNI-Preisentwicklung folgt dem Markt

Nach einem vierjährigen Rechtsstreit gibt es endlich gute Nachrichten für den führenden dezentralen Austausch Uniswap. Richterin Katherine Polk Failla vom US-Bezirksgericht im Southern District of New York hat am 2. März die Sammelklage gegen Uniswap Labs und Gründer Hayden Adams endgültig abgewiesen. Sie stellte fest, dass Open-Source-Smart-Contracts-Entwickler nicht für Betrugstoken Dritter haftbar gemacht werden können, die mit ihrem Code ausgegeben werden.

Wichtig ist, dass dieses Urteil eine „endgültige Wirkung“ hat, was bedeutet, dass die Kläger auf derselben Grundlage keine weiteren Klagen erheben können.

Richter: Uniswap ist wie E-Mail, ein neutrales Werkzeug

Die Sammelklage begann im April 2022. Die Kläger behaupteten, die Plattform sei voll von Betrugs-Token wie „Rug Pulls“ und „Pump-and-Dump“-Schemata, und forderten, dass Uniswap Labs für ihre Investitionsverluste verantwortlich gemacht werde. Sie sahen die Plattform zudem als nicht registrierte Wertpapierbörse an.

Richterin Failla führte in ihrer Entscheidung mehrere zentrale Argumente an. Erstens konnten die Kläger keinen tatsächlichen Kenntnisstand von Uniswap über die Betrugsaktivitäten nachweisen. Zweitens stelle die Bereitstellung neutraler Open-Source-Codes keine substantielle Unterstützung illegaler Handlungen dar. Sie verglich das Uniswap-Protokoll mit E-Mail als „neutrales Werkzeug“ und betonte, dass die Bereitstellung des Protokolls nicht gleichbedeutend mit Unterstützung von Betrug sei.

Gleichzeitig hielt sie es für „unlogisch“, von Smart-Contract-Entwicklern zu verlangen, für die Missbräuche Dritter mit ihrem Code verantwortlich gemacht zu werden. Das bedeutet, dass die Handlungen der Entwickler (Code schreiben) und die illegalen Handlungen Dritter (Ausgabe betrügerischer Token) rechtlich klar voneinander getrennt werden müssen.

Im Verlauf des Verfahrens wurden Vorwürfe im Zusammenhang mit dem US-Wertpapiergesetz bereits im August 2023 abgewiesen, und das Berufungsgericht bestätigte dies im Februar 2025. Das Urteil vom März 2026 betrifft die verbleibenden Vorwürfe auf Bundesstaatsebene, darunter Beihilfe zu Betrug, fahrlässige falsche Angaben und Verstöße gegen den Verbraucherschutz, die ebenfalls endgültig abgewiesen wurden.

Branchenreaktion: Präzedenzfall für DeFi

Uniswap’s General Counsel Brian Nistler sagte: „Das ist ein Präzedenzfall für DeFi.“ Gründer Hayden Adams erklärte:

Wenn du Open-Source-Code schreibst und Betrüger ihn ausnutzen, liegt die rechtliche Verantwortung beim Betrüger, nicht beim Entwickler.

Insgesamt schafft dieses Urteil rechtlichen Spielraum für Open-Source-Software und neue DeFi-Projekte. Für Investoren bedeutet die Haftungsfreistellung der Entwickler jedoch, dass DeFi-Nutzer weiterhin die Grundregel „DYOR“ (Do Your Own Research) strikt befolgen sollten, da das Rechtssystem nicht automatisch für Verluste in dezentralen Umgebungen aufkommt.

UNI-Preisentwicklung folgt dem Markt

Was den Token-Preis betrifft, folgt UNI derzeit hauptsächlich Bitcoin, gestern Abend kurzzeitig über 4 USD. Vor Redaktionsschluss bei 3,9 USD, ein Plus von 2,7 % in den letzten 24 Stunden.

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GateNews02-28 07:12
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