Stablecoin 2% Rabatt-Neuregelung: Welche Signale sendet die US SEC?

Autor des Originaltexts: Tonya M. Evans
Übersetzung: Odaily Planet Daily Golem

Am 19. Februar veröffentlichte die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Abteilung für Handel und Marketing eine neue FAQ, die erklärt, wie Broker-Händler mit Zahlungsstabilitäts-Token gemäß den Eigenkapitalregeln umgehen sollten. Kurz darauf gab die Vorsitzende der SEC-Kryptowährungs-Arbeitsgruppe, Hester Peirce, eine Erklärung mit dem Titel „2 % Abschlag genügt“ ab.
Peirce sagte, dass die SEC-Mitarbeiter keine Einwände erheben würden, wenn Broker-Händler bei der Berechnung des Eigenkapitals für qualifizierte Zahlungsstabilitäts-Token eine „2 % Abschlag“ anstelle eines strengen 100 % Abschlags auf ihre eigenen Positionen anwenden.
Obwohl dies etwas schwer verständlich klingt, könnte diese buchhalterische Anpassung eine der einflussreichsten Maßnahmen sein, seit die SEC Anfang 2025 ihre Haltung gegenüber Kryptowährungen zu lockern begann, um digitale Vermögenswerte in die Mainstream-Finanzsysteme zu integrieren.

Mindestnettovermögen und Abschlag
Um die Hintergründe zu verstehen, müssen wir zunächst die Bedeutung des Begriffs „Abschlag“ im Bereich der Broker-Händler klären.
Gemäß Regel 15c3-1 des Securities Exchange Act müssen Broker-Händler ein Mindestnettovermögen oder genauer gesagt eine Liquiditätsreserve aufrechterhalten, um Kunden im Falle finanzieller Schwierigkeiten zu schützen. Bei der Berechnung dieser Reserve müssen Unternehmen ihre verschiedenen Vermögenswerte einer „Vermögenswertminderung“ unterziehen, um den Buchwert an das Risiko anzupassen.
Daher werden Vermögenswerte mit höherem Risiko oder höherer Volatilität stärker abgewertet, während Bargeld nicht abgewertet wird.
Früher wendeten einige Broker-Händler eine 100 % Abschlag auf Stablecoins an, was bedeutete, dass diese Bestände bei der Kapitalberechnung vollständig ausgeschlossen wurden. Dies führte dazu, dass die Kosten für den Besitz von Stablecoins zu hoch waren, was für regulierte Vermittler finanziell schwer tragbar war.
Die heutige Abschlagregel von 2 % ändert diese Berechnung grundlegend und stellt Zahlungsstabilitäts-Token auf eine Stufe mit ähnlichen Basiswerten wie US-Staatsanleihen, Bargeld und kurzfristigen Staatsanleihen in Geldmarktfonds.
Wie Peirce betonte, sind die Reserveanforderungen für die Ausgabe von Stablecoins nach dem GENIUS-Gesetz tatsächlich strenger als die Anforderungen an „qualifizierte Wertpapiere“ bei registrierten Geldmarktfonds (einschließlich Staatsgeldmarktfonds). Ihrer Ansicht nach ist eine 100% Abschlag angesichts der tatsächlichen Sicherheiten dieser Instrumente zu streng.
Dies ist von entscheidender Bedeutung, da Stablecoins die „Stützen“ für On-Chain-Transaktionen sind. Sie sind die Mittel, um Werte auf der Blockchain zu bewegen, und treiben den Handel, die Abwicklung und Zahlungen voran.
Wenn Broker-Händler diese Token nicht ohne Kapitalabfluss halten können, können sie nicht effektiv am tokenisierten Wertpapiermarkt teilnehmen, keine ETPs (Exchange Traded Products) aufbauen oder institutionelle, integrierte Krypto- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Der Zeitpunkt der „2 % Abschlag“-Erklärung
Der Zeitpunkt dieser Ankündigung ist äußerst wichtig.
Das GENIUS-Gesetz, das Präsident Trump am 18. Juli 2025 unterzeichnete, schuf den ersten umfassenden bundesweiten Rahmen für Zahlungsstabilitäts-Token. Es legt Reserveanforderungen, Genehmigungsverfahren und Regulierungsmechanismen für Stablecoin-Emittenten fest und integriert sie in einen regulatorischen Rahmen, der Zahlungsstabilitäts-Token von anderen digitalen Vermögenswerten unterscheidet.
Die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) arbeitet derzeit an einem Antragsverfahren für Banken, die Zahlungsstabilitäts-Token über ihre Tochtergesellschaften ausgeben. Die Office of the Comptroller of the Currency (OCC) baut ebenfalls eine eigene Infrastruktur auf. Insgesamt kämpfen die Bundesregulierungsbehörden darum, vor Ablauf der Frist im Juli 2026 die wichtigsten Umsetzungsschritte abzuschließen.
Peirces Erklärung und die dazugehörige FAQ schließen effektiv die Lücke zwischen dem legislativen Rahmen des GENIUS-Gesetzes und den internen Regeln der SEC.
Die FAQ definieren „Zahlungsstabilitäts-Token“ bewusst zukunftsorientiert: Vor Inkrafttreten des GENIUS-Gesetzes basiert die Definition auf bestehenden staatlichen Regulierungsstandards, wie z.B. Landeslizenzen für Geldtransfers, den in dem Gesetz festgelegten Reserveanforderungen und monatlichen Prüfberichten von registrierten Wirtschaftsprüfern. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird diese Definition auf die Standards des Gesetzes selbst umgestellt.
Dieses duale System bedeutet, dass Broker-Händler bereits vor der vollständigen Umsetzung des GENIUS-Gesetzes Stablecoins als legitime Handelsinstrumente ansehen können.
Peirce betonte auch, dass die Anweisungen des Personals nur der Anfang seien. Sie lud Marktteilnehmer ein, Vorschläge zu machen, wie die Regel 15c3-1 formell überarbeitet werden könnte, um Zahlungsstabilitäts-Token zu integrieren, und forderte Meinungen zu anderen möglicherweise aktualisierungsbedürftigen SEC-Regeln. Diese öffentliche Konsultation zeigt, dass die Kommission nicht nur eine einmalige FAQ, sondern eine systematische Integration von Stablecoins in das regulatorische System anstrebt.

Politik für präzise Regulierung
Seit der Gründung der Kryptowährungs-Arbeitsgruppe im Januar 2025 unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Mark Uyeda hat die SEC schrittweise ihre bisher vorherrschende, auf Durchsetzung basierende Regulierung unter dem früheren Vorsitzenden Gary Gensler aufgegeben.
Beispielsweise veröffentlichte die SEC Leitlinien für die Verwahrung von Kryptowährungs-Assets durch Broker-Händler, die klarstellen, dass Kryptowertpapiere nicht in Papierform kontrolliert werden müssen, und erlauben Broker-Händler bei der Schaffung und Rücknahme physischer ETPs zu helfen. Zudem wird erläutert, wie alternative Handelssysteme den Handel mit Kryptowährungspaaren unterstützen.
Außerdem hat sich die FAQ-Seite, die heute auch die Stablecoin-Richtlinien enthält, zu einer umfassenden Ressource entwickelt, die Themen von Treuhandpflichten bis hin zum Schutz (oder Fehlen desselben) durch die Securities Investor Protection Corporation (SIPC) für nicht-wertpapierbezogene Krypto-Assets abdeckt. Für traditionelle Finanzdienstleister sind diese Maßnahmen äußerst relevant:

  • Banken und Broker-Händler, die den Einstieg in den Digital-Asset-Bereich erwägen, können nun klarer sehen, wie ihre gehaltenen Stablecoins bei der Kapitalbilanz behandelt werden.
  • Unternehmen, die zuvor zögerten, weil sie hohe Betriebskosten für große Positionen (letztlich mit Nullbilanz auf der Bilanz) befürchteten, können ihre Strategien neu überdenken.
  • Verwahrstellen, Clearingstellen und Betreiber alternativer Handelssysteme (ATS) erforschen die Abwicklung tokenisierter Wertpapiere, wobei sie jetzt wissen, dass die Abwicklung von Stablecoins keine regulatorische Belastung darstellt.

Auch für Privatanleger, insbesondere jene, die bisher von traditionellen Finanzdienstleistungen vernachlässigt wurden, sind die Auswirkungen bedeutend. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat bestätigt, dass Stablecoins in grenzüberschreitenden Zahlungen, bei Sparinstrumenten in Schwellenländern und bei der breiteren finanziellen Teilhabe praktisch eingesetzt werden können.
Wenn regulierte Vermittler Stablecoins halten und handeln können, ohne hohe Kapitalstrafen zu riskieren, können solche Dienste über vertrauenswürdige, regulierte Kanäle angeboten werden, anstatt auf risikoreiche, unregulierte Offshore-Plattformen zurückzugreifen.

Fortbestehende Spannungen zwischen Bund und Bundesstaaten
Natürlich existieren diese Entwicklungen nicht isoliert. Zwischen Bundes- und Landesregierungen gibt es weiterhin Konflikte. Der Zeitplan für die Umsetzung des GENIUS-Gesetzes ist äußerst knapp. Die Landesregulierungsbehörden müssen ihre Regulierungsrahmen bis Juli 2026 zertifizieren.
Der New Yorker Generalstaatsanwalt Letitia James hat weiterhin Bedenken hinsichtlich Verbraucherschutz und Betrugsprävention. Die Interaktion zwischen Bundes- und Landesregulierungen wird zwangsläufig zu Konflikten führen. Zudem wird im Senat noch über eine umfassendere Gesetzgebung diskutiert, die klärt, welche digitalen Vermögenswerte Wertpapiere und welche Rohstoffe sind.
Daher symbolisiert die 2 %-Abschlagregel, so unbedeutend sie auch erscheinen mag, eine tiefere Bedeutung: Die bundesweiten Wertpapierregulierungsbehörden passen ihre bestehenden Regeln aktiv an, um Stablecoins als funktionale Finanzinstrumente zu integrieren, anstatt sie nur als Randerscheinung zu behandeln.
Ob diese Anpassungen mit dem Markttempo Schritt halten und ob die Umsetzung des GENIUS-Gesetzes seine Versprechen einlösen kann, bleibt abzuwarten. Doch in dem Prozess vom regulatorischen Widerstand zur regulatorischen Integration entscheidet genau diese technische, oft unsichtbare Arbeit darüber, ob politische Maßnahmen in die Praxis umgesetzt werden können.

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