Das US-Finanzministerium veröffentlicht Grundsätze zur Beurteilung von „materiell ähnlicher“ Aufsicht durch landesweite Stablecoins gemäß dem „GENIUS-Gesetz“

Gate News Nachrichten: Am 2. April veröffentlichte das US-Finanzministerium über Grundsätze der allgemeinen Art eine Leitlinie zu Abschnitt 4 © des „GENIUS-Gesetzes“, um zu beurteilen, ob die staatlichen Aufsichtsregelungen „wesentlich ähnlich“ mit dem föderalen Aufsichtsrahmen sind. Zu den Kernprinzipien gehören: Die staatlichen Regelungen müssen die in Abschnitt 4 (a) des „GENIUS-Gesetzes“ festgelegten Standards erreichen oder übertreffen; für einheitliche Anforderungen (Zusammensetzung der Reservewerte, Rückkaufsrechte, monatliche Offenlegung, BSA/Sanktions-Compliance usw.) müssen die bundesstaatlichen Vorschriften inhaltlich vollständig mit dem föderalen Rahmen übereinstimmen; für staatlich anpassbare Anforderungen (Kapital, Liquidität, Diversifizierung der Reserven, Zinsrisikomanagement usw.) können die staatlichen Regelungen je nach lokalen Gegebenheiten angepasst werden, doch das endgültige Aufsichtsergebnis muss mindestens ebenso streng und schützend sein wie der föderale Rahmen; Staaten können zusätzliche Anforderungen hinzufügen, dürfen jedoch nicht mit Bundesrecht in Konflikt geraten und dürfen nicht die Gesamtsimilarität senken. Die Regel gilt für staatlich qualifizierte Emittenten für zahlungsstabile Coins mit einem Emissionsvolumen von nicht mehr als 10 Milliarden USD; sie erlaubt ihnen die Auswahl der staatlichen Aufsicht, während Emittenten mit einem Emissionsvolumen von über 10 Milliarden USD in die föderale Aufsicht übergehen müssen.

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