Laut Bloomingbit erklärte das südkoreanische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen am Freitag, dass tokenisierte Aktien Wertpapiere und keine virtuellen Vermögenswerte sind. Diese Einordnung könnte dazu führen, dass diese Produkte in bestehende Steuerrahmen fallen.
Ein Ministeriumsvertreter sagte, dass tokenisierte Aktien zwar formal die Form virtueller Vermögenswerte annehmen, in der Sache jedoch deutlich näher an Wertpapieren lägen. Es wird erwartet, dass die Finanzaufsichtskommission bei geplanten Änderungen ihrer Richtlinien für Token-Wertpapiere im Juli dieselbe Auslegung übernimmt. Das könnte eine Besteuerung möglicherweise bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 im Rahmen des bestehenden Kapitalmarktgesetzes ermöglichen.