Das Finanzministerium Südkoreas stuft tokenisierte Aktien als Wertpapiere ein und plant die Besteuerung ab H2 2026

Laut Bloomvingbit am 12. Juni erklärte das Finanzministerium in Südkorea, dass tokenisierte Aktien als Wertpapiere und nicht als virtuelle Vermögenswerte eingestuft werden. Wenn die Finanzaufsichtsbehörde (Financial Services Commission) ihre Einstufung als Wertpapiere bestätigt, kann die Besteuerung umgehend nach den geltenden Gesetzen für den Kapitalmarkt beginnen, möglicherweise bereits in der zweiten Jahreshälfte. Das Ministerium betonte, dass tokenisierte Aktien zwar die Form virtueller Vermögenswerte haben, ihrem Wesen nach aber eher Wertpapieren entsprechen. Die Finanzaufsichtsbehörde hatte zuvor in ihren Leitlinien zu Token-Wertpapieren klargestellt, dass Token-Wertpapiere digital ausgegebene Wertpapiere sind, die unter die Regulierung des Kapitalmarkts fallen. Das Ministerium wies zudem darauf hin, dass auch Auslands-Offshore-Transaktionen mit tokenisierten Aktien der Besteuerung unterliegen würden, unabhängig vom Ort der Ausgabe.
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