Die Zentralbank von Brasilien verbietet Krypto-Nutzung bei grenzüberschreitenden Zahlungen unter der Verordnung der BCB Nr. 561, in Kraft ab dem 1. Oktober

Laut Beschluss BCB Nr. 561, der am 1. Mai bekanntgegeben wurde, hat die Zentralbank von Brasilien die Verwendung von Krypto-Assets, einschließlich Stablecoins, für grenzüberschreitende Zahlungen verboten. Alle internationalen Überweisungen müssen nun über regulierte Devisengeschäfte im Ausland oder über genehmigte Konten für Nichtansässige mit realen (denominierten) Währungen abgewickelt werden. Dienstanbieter, die noch nicht formell autorisiert wurden, haben bis zum 31. Mai 2027 Zeit, Anträge einzureichen, und müssen die gleichen Einschränkungen auch in der Übergangszeit einhalten. Die Verordnung untersagt nicht den Besitz oder die Übertragung von Kryptowährungen im Inland. Erhöhte Compliance-Pflichten, darunter strengere Meldepflichten, Transaktionslimits und eine zehnjährige Datenspeicherung, treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
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