Binance-CEO zur MiCA-Übergangsphase: Nutzervermögen sicher, Auszahlungsfunktion weiterhin verfügbar

Binance-CEO Richard Teng erklärte am 1. Juli auf dem offiziellen X-Konto, dass während der Übergangsphase der EU-MiCA-Regulierung die Benutzergelder sicher seien. Betroffene Nutzer könnten auch nach dem 1. Juli weiterhin die mitgeteilten Optionen (einschließlich der Auszahlungsfunktion) nutzen. Binance kommuniziere direkt mit den betroffenen Nutzern über die nächsten Schritte und verfügbaren Optionen. Binance habe Nutzer in Polen, Frankreich, Spanien und Italien über die Anpassungen der Servicevereinbarungen informiert.

Kernpunkte der Erklärung von Richard Teng und betroffene EU-Länder

Die Erklärung von Richard Teng auf X enthielt folgende Kernaussagen: Benutzergelder seien sicher; betroffene Nutzer könnten auch nach dem 1. Juli die mitgeteilten Optionen (einschließlich Auszahlung) weiter nutzen; Binance kontaktiere betroffene Nutzer direkt, um die nächsten Schritte zu erläutern; Nutzer mit Kontoproblemen sollten den offiziellen Kundendienst von Binance kontaktieren; der Fokus des Teams liege darauf, „den Nutzern klare Anleitung, Servicekontinuität und Vertrauen zu bieten“.

Binance gab an, dass die Anpassungen bereits EU-Länder wie Polen, Frankreich, Spanien und Italien betreffen; für Rechtsgebiete, in denen Binance über lokale registrierte Einheiten operiert, sei „derzeit kein Handlungsbedarf“.

MiCA-Anforderungen der ESMA und Bedingungen für die Ausnahme gemäß Artikel 61 (Reverse Solicitation)

Ein ESMA-Sprecher erklärte gegenüber CoinTelegraph, dass CASPs über eine MiCA-Zulassung verfügen müssen, um Kunden in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum legal bedienen zu können. „Der Schutz von MiCA gilt nur für rechtliche Einheiten, die in der EU lizenziert sind.“ Artikel 61 erlaubt es Unternehmen außerhalb der EU, Kunden in der EU ohne MiCA-Lizenz zu bedienen, jedoch unter folgenden Bedingungen:

Vollständig freiwillige Initiative des Kunden: Die Geschäftsbeziehung wird durch den Kunden initiiert, ohne dass das Unternehmen geworben hat.

Keine Werbeaktivitäten: Marketing, Werbung oder Promotionen machen die Ausnahme ungültig.

Definition von Werbung durch die ESMA: Umfasst Websites, Apps, soziale Medien, Anzeigen, Sponsoring und Influencer-Marketing, die auf EU-Nutzer abzielen.

Ausdrücklicher Ausschluss: Hat ein Drittland-Unternehmen zuvor Kunden in der EU angeworben, darf es diese Ausnahme nicht in Anspruch nehmen.

Rechtliche Bedenken zum Abu-Dhabi-Servicemodell: Binance hat nicht geantwortet

Screenshots in sozialen Medien zeigen, dass der Binance-Kundendienst offenbar mitgeteilt hat, dass einige EU-Nutzer über seine Einheit in Abu Dhabi Global Market (ADGM) bedient werden könnten. Der Anwalt Yuriy Brisov (Digital & Analogue Partners) wies darauf hin, dass die ADGM-Lizenz im Rahmen von MiCA ungültig sei, da Abu Dhabi von der EU als Drittland betrachtet werde. Die Bedienung von EU-Kunden über eine ADGM-Einheit sei gleichbedeutend mit der direkten Dienstleistungserbringung durch ein Nicht-EU-Unternehmen.

Brisov sagte, die Ausnahme gemäß Artikel 61 (Reverse Solicitation) sei für Einzelfälle konzipiert, nicht für die Aufrechterhaltung eines bestehenden Kundenstamms, der über jahrelanges Marketing aufgebaut wurde. CoinTelegraph hat Binance mehrfach um Klärung gebeten, ob EU-Nutzer nach dem MiCA-Stichtag über die ADGM-Einheit bedient werden. Binance hat bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht geantwortet.

Häufig gestellte Fragen

Was sollten Binance-Nutzer in Polen, Frankreich, Spanien und Italien nach dem Ende der MiCA-Übergangsfrist tun?

Gemäß der Erklärung von Richard Teng können betroffene Nutzer weiterhin die ihnen mitgeteilten Optionen (einschließlich der Auszahlungsfunktion) nutzen. Binance gab an, diese Nutzer direkt zu kontaktieren, um verfügbare Optionen und nächste Schritte zu erläutern. Nutzer mit Kontoproblemen sollten den offiziellen Kundendienst von Binance kontaktieren.

Was sind die zentralen Anwendungsbedingungen für die Ausnahme gemäß Artikel 61 (Reverse Solicitation)?

Die ESMA stellte klar, dass die Ausnahme erfordert, dass die Geschäftsbeziehung vollständig auf freiwilliger Initiative des Kunden beruht und das Unternehmen keinerlei Werbung oder Marketing betrieben hat. Die Definition von Werbung durch die ESMA umfasst Websites, mobile Apps, soziale Medien, Anzeigen und Influencer-Marketing, die auf EU-Nutzer abzielen. Bei solchen Aktivitäten kann die Ausnahme nicht in Anspruch genommen werden.

Ist die Bedienung von EU-Kunden durch Binance über die ADGM-Einheit rechtskonform? Wie lauten die offiziellen Aussagen dazu?

Der Anwalt Yuriy Brisov erklärte, die ADGM-Lizenz sei im Rahmen von MiCA ungültig. Die Bedienung von EU-Kunden über die ADGM-Einheit werde im EU-Recht als Dienstleistungserbringung durch ein Nicht-EU-Unternehmen betrachtet. Binance hat zum Zeitpunkt der Berichterstattung auf keine diesbezügliche Anfrage von CoinTelegraph reagiert.

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