BlockBeats Nachricht, 13. Februar, hat das Volksgericht im Jing’an Bezirk, Shanghai, China, kürzlich einen Fall von ungerechtfertigter Bereicherung im Zusammenhang mit Investitionen in Kryptowährungen verhandelt. Frau Wu wurde von einem Live-Stream-Moderator dazu verleitet, 1,05 Millionen Yuan in Kryptowährungstransaktionen zu investieren. Nachdem die Plattform keine Auszahlung ermöglichte, klagte sie auf Schadensersatz, doch ihre Forderungen wurden sowohl in erster als auch in zweiter Instanz abgelehnt, und sie muss letztlich alle Verluste selbst tragen. Dieses endgültige Urteil mahnt alle Investoren, die auf Glück hoffen und blind in Kryptowährungsspekulationen einsteigen, zur Vorsicht.
Im November 2019 erhielt Frau Wu einen Werbeanruf und wurde unter Anleitung eines Live-Stream-Moderators dazu gebracht, eine Kryptowährungs-Handelssoftware herunterzuladen. Über diese Handelsplattform tätigte Frau Wu nacheinander Transaktionen im Wert von 1,05 Millionen Yuan mit acht Verkäufern, darunter eine Transaktion im Wert von 80.000 Yuan mit Herrn He. Später stellte sie fest, dass sie sich nicht in die Software einloggen konnte, und die auf ihrem Konto befindliche Kryptowährung im Wert von 1,05 Millionen Yuan konnte nicht ausgezahlt werden.
Im Jahr 2024 erstattete Frau Wu gleichzeitig bei der örtlichen Polizei Anzeige und reichte eine Zivilklage beim Gericht ein, in der sie die Rückzahlung von 80.000 Yuan von Herrn He wegen ungerechtfertigter Bereicherung forderte. Herr He argumentierte, dass er Mitglied einer bestimmten digitalen Börse sei, dort USDT verkauft habe und kein Konto bei der von Frau Wu genannten Plattform registriert habe. Zudem sei nach Zahlungseingang die Transaktion zwischen den beiden abgeschlossen worden, sodass keine ungerechtfertigte Bereicherung vorliege.
Das Volksgericht im Jing’an Bezirk, Shanghai, befand nach Prüfung, dass gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Volksrepublik China zivile Akteure bei ihrer Tätigkeit das Gesetz nicht verletzen und die öffentliche Ordnung und Sitte nicht verletzen dürfen. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem streitigen USDT um eine Kryptowährung, die keinen gleichwertigen rechtlichen Status wie gesetzliches Zahlungsmittel besitzt. Die damit verbundenen Geschäfte gelten als illegale Finanzaktivitäten. Die von Frau Wu getätigten Investitionen und Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen stellen eine illegale Finanzaktivität dar, die die Finanzaufsicht des Staates verletzt und gegen die öffentliche Ordnung und Sitte verstößt. Sie sind daher nichtig, und die daraus resultierenden Verluste sind von ihr selbst zu tragen. Zusammenfassend wies das Gericht im Jing’an Bezirk die Klage von Frau Wu ab. Gegen dieses Urteil legte Frau Wu Berufung ein. Das Berufungsgericht bestätigte nach Prüfung das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung zurück.
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