Rechtlicher Rahmen in Südkorea: Während der Ehe angesammelte Krypto-Assets sind teilbares Vermögen

Gate-News-Mitteilung, 25. April — Laut „Asia Economy Daily“ aus Südkorea entdeckte eine Frau in ihren 40ern zwei Jahre nach ihrer Scheidung, dass ihr Ex-Ehemann während ihrer Ehe heimlich in Kryptowährungen investiert hatte und damit beträchtliche Gewinne erzielt hatte. Na-hee Kim, eine Anwältin bei Saeworld Law, erklärte, dass Aktien und virtuelle Vermögenswerte, die während der Ehe gebildet wurden, nach koreanischem Recht als teilbares Vermögen eingestuft werden. Wenn ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung von solchen Vermögenswerten vollständig nichts wusste, kann er einen ergänzenden Teilungsantrag stellen, muss dies jedoch innerhalb von zwei Jahren ab dem Scheidungsdatum tun.

Bezüglich der Nachverfolgung von Vermögenswerten kann die Partei beim Gericht eine Anordnung zur Offenlegung der Finanzen beantragen und etwa drei Jahre Kontoauszüge prüfen, um Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit Kryptowährungsbörsen zu identifizieren. Anschließend kann die Person beim Gericht einen Antrag auf eine Anordnung zur Herausgabe von Dokumenten stellen, um die Bestände an virtuellen Vermögenswerten des Ex-Partners zu verifizieren.

Der rechtliche Rahmen betont, dass versteckte Krypto-Investitionen während der Ehe Vermögenswerte nicht von der Teilung ausnehmen, und dass koreanische Gerichte Mechanismen bereitstellen, um solche Vermögenswerte auch dann aufzuspüren und geltend zu machen, wenn die Scheidungsverfahren bereits abgeschlossen sind.

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