Südkorea: FSC klärt Anforderungen zur VASP-Bestätigung für bankrotte Unternehmen, die nicht mehr mit digitalen Assets handeln

Gate News Meldung, 21. April — Die Finanzdienstleistungsaufsicht Südkoreas (FSC) veröffentlichte eine rechtliche Auslegung vom 10. April. Darin wurde klargestellt, dass Finanzinstitute keine Verpflichtung haben, den Status eines virtuellen Dienstanbieters für virtuelle Vermögenswerte (VASP) zu bestätigen für bankrotte Unternehmens-Kunden, die keine Aktivitäten im Handel mit digitalen Vermögenswerten mehr ausüben.

Laut der Financial Information Analysis Bureau der FSC sind Finanzinstitute ausgenommen von der Bestätigung von VASP-bezogenen Angelegenheiten wie etwa der Unternehmensregistrierung, dem Genehmigungsstatus und Anforderungen an segregierte Einlagen, wenn ein Kunde digitale Vermögenswerte nicht als Geschäftstätigkeit handelt und daher nicht als VASP unter dem Specific Financial Information Act (특금법) qualifiziert. Die FSC wies darauf hin, dass eine Bestätigung über einen Konkursverwalter klären kann, ob der Kunde den Betrieb mit digitalen Vermögenswerten eingestellt hat.

Allerdings müssen Finanzinstitute eine fortlaufende Due Diligence gegenüber Kunden durchführen und den VASP-Registrierungsstatus verifizieren, falls später festgestellt wird, dass der Kunde an virtuellen Vermögensgeschäftsaktivitäten beteiligt ist. Wenn solche Aktivitäten bestätigt werden und der Kunde die regulatorischen Anforderungen unter dem Specific Financial Information Act oder dem Virtual Asset User Protection Act nicht erfüllt, müssen Finanzinstitute die Geschäftsbeziehung beenden.

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