
Ripple gab am 23. Juni bekannt, dass es eine erste CASP- (Krypto-Asset-Service-Provider-)Genehmigung der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF erhalten hat, die in Form eines „Green Light Letters“ erteilt wurde. Die Genehmigung deckt alle 30 Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ab, muss jedoch noch bestimmte Abschlussbedingungen erfüllen. Nach der Erteilung der endgültigen CSSF-Zulassung wird Ripple die Anforderungen der MiCA-Vorschriften vollständig erfüllen.
Laut der Mitteilung von Ripple wurde die in Luxemburg erteilte CASP-Zulassung durch die CSSF in Form eines „Green Light Letters“ erteilt. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Genehmigung und nicht um eine endgültige Lizenz – die endgültige formelle Genehmigung befindet sich noch in Bearbeitung, und es müssen weiterhin die von der CSSF festgelegten verbleibenden Bedingungen erfüllt werden.
Der geographische Deckungsbereich umfasst alle 30 Mitgliedsstaaten des EWR. Das bedeutet: Sobald die endgültige Genehmigung erteilt ist, kann Ripple über eine einzige aufsichtsrechtliche Zulassung im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum legal operieren. Matthew Osborne, Leiter für Großbritannien und europäische Politik bei Ripple, erklärte, Luxemburg sei der „natürliche Regulierungshafen“ für die europäische Geschäftstätigkeit von Ripple. Zudem würdigte er ausdrücklich, dass die CSSF über „fundiertes aufsichtsrechtliches Fachwissen“ und einen „klaren, angemessenen Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte“ verfügt.
Diese CASP-Genehmigung arbeitet mit den Ripple-Zulassungen zusammen, darunter der im Januar 2026 erhaltenen EMI-Lizenz (Electronic Money Institution) der britischen FCA sowie der Krypto-Asset-Registrierung. In Kombination ermöglichen beide Zulassungen, dass europäische Banken, Fintech-Unternehmen und Firmen über eine einzige integrierte Anbindung auf die vollständige Krypto-Asset- und Stablecoin-Zahlungsinfrastruktur von Ripple zugreifen können.
Cassie Craddock, Managing Director für Großbritannien und Europa bei Ripple, sagte: „MiCA hilft, den neuen Schwung freizusetzen, den Institutionen bei der Einführung digitaler Vermögenswerte erleben. Wir sehen, wie die Nachfrage in der gesamten Region beschleunigt … Banken und Fintech-Unternehmen bauen aktiv die digitalen Asset-Fähigkeiten auf, die sie benötigen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.“
Ripple verfügt derzeit weltweit über mehr als 75 Aufsichts- und Regulierungslizenzen. Die vorläufige CASP-Genehmigung in Luxemburg ist dabei der aktuellste wichtige Meilenstein. Wichtige Zeitleiste der regulatorischen Entwicklungen: Im Januar 2026 erhielt Ripple die EMI-Lizenz und die Krypto-Asset-Registrierung bei der britischen FCA; am 23. Juni 2026 erteilte die luxemburgische CSSF die vorläufige CASP-Genehmigung.
Ripple Payments hat ein Transaktionsvolumen von über 100 Milliarden US-Dollar in 60+ Märkten weltweit abgewickelt. Ripple prognostiziert zudem, dass das globale Transaktionsvolumen bei Stablecoins bis 2026 33 Billionen US-Dollar erreichen wird.
Laut der Mitteilung von Ripple handelt es sich derzeit um eine „vorläufige Genehmigung“, die in Form eines CSSF-„Green Light Letters“ erteilt wurde. Es müssen noch Abschlussbedingungen erfüllt werden, damit die formelle Genehmigung erteilt werden kann. Die umfassende Umsetzung in Europa hängt davon ab, wann die verbleibenden Bedingungen erfüllt sind; die finale Genehmigung durch die CSSF befindet sich noch in Bearbeitung.
Laut der Beschreibung im Artikel deckt die EMI- (Electronic Money Institution-) Genehmigung vor allem E-Geld und Zahlungsdienste ab. Die CASP- (Crypto Asset Service Provider-) Genehmigung ist hingegen eine spezielle Genehmigung für Krypto-Asset-Dienstleistungen im Rahmen des MiCAR-Regelwerks. Beide Genehmigungen arbeiten im Zusammenspiel, sodass Kunden über eine einzige integrierte Anbindung auf die vollständige Krypto-Asset- und Stablecoin-Zahlungsinfrastruktur von Ripple zugreifen können.
Laut der Mitteilung deckt die in Luxemburg von der CSSF erteilte CASP-Genehmigung alle 30 Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ab, darunter alle EU-Mitgliedsstaaten sowie EWR-Mitgliedsstaaten ohne EU-Mitgliedschaft wie Liechtenstein, Norwegen und Island.
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