Die Finanzstreitschlichtungskommission der südkoreanischen Finanzaufsichtsbehörde (FSS) hat am 30. Juni entschieden, dass die Wertpapierfirma C bei der Verwaltung von zwei kundenseitig beauftragten Anleihen-Portfolio-Produkten ihre Sorgfalts- und Treuepflichten verletzt hat. Sie muss dem Antragsteller A 70 % des Schadens (12,6 Milliarden KRW) und dem Antragsteller B 60 % des Schadens (3,9 Milliarden KRW) ersetzen.
Die Schlichtungskommission stellte bei der Verwaltung der Kundengelder durch C Securities drei Verstöße fest:
Überteuerter Erwerb von Vermögenswerten: Kauf von Commercial Papers und Anleihen zu über dem Marktpreis liegenden Kursen, was direkt zu Kundenverlusten führte. Die Kommission stellte fest, dass einige überteuerte Käufe darauf abzielten, die Zielrendite anderer Kunden im Sinne einer "Förderung von Drittinteressen" zu erfüllen.
Laufzeitinkongruenz: Aufstockung langlaufender Anleihen und Commercial Papers, die nicht mit der Produktlaufzeit übereinstimmten – struktureller Managementmangel.
Vernachlässigung des Zinsänderungsrisikos: Unterlassung der aktiven Steuerung des Zinsänderungsrisikos.
Firma A schloss mit C Securities einen Vertrag über 80 Milliarden KRW (Zielrendite 4,3 %) und erlitt tatsächliche Verluste von 4,6 Milliarden KRW. Die Kommission sprach 70 % Ersatz zu, also 12,6 Milliarden KRW. Firma B schloss einen Vertrag über 15 Milliarden KRW (Zielrenditen 3,6 % und 3,8 %) und erlitt Verluste von 4,5 Milliarden KRW. Die Kommission sprach 60 % Ersatz zu, also 3,9 Milliarden KRW.
Berechnungsbasis für die Verluste ist die Differenz zwischen dem Betrag, den der Kunde bei normalem Zielerreichung erhalten hätte, und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag. Die FSS erläutert, dass Wertpapierfirmen bislang die meisten Anleihen-Portfolios auf dem Niveau der Zielrendite zurückgezahlt hätten und Kunden im Vertrauen darauf gezeichnet hätten; daher liege die Verantwortung für die Nichterreichung der Zielrendite bei C Securities. Die Entscheidung stützt sich auf ein erstinstanzliches Urteil, das die Haftung von Wertpapierfirmen für Verluste aus der Verwaltung von Anleihen-Portfolios bestätigt hat.
Die FSS erklärte, die Entscheidung sei bedeutsam, weil sie klarstelle, dass bei pflichtwidriger Verwaltung von Kundenvermögen nicht nur Verwaltungssanktionen, sondern auch zivilrechtliche Haftung drohen könne. Die FSS hatte bereits zuvor neun Wertpapierfirmen wegen Misswirtschaft bei Anleihen-Portfolios und Treuhandverwaltungen verwarnt und mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 28,97 Milliarden KRW belegt. Es ist das erste Mal, dass die FSS im Rahmen eines Schlichtungsantrags einen Schadensersatzanteil festlegt; entsprechende Zivilklagen und von einigen Firmen selbst ausgehandelte Entschädigungsstreitigkeiten sind noch anhängig.
Ein Anleihen-Portfolio ist ein individuell zugeschnittenes Vermögensverwaltungsprodukt, bei dem die Wertpapierfirma im Auftrag des Kunden die entsprechenden Anleihen und Commercial Papers auswählt und verwaltet und eine Zielrendite festlegt. Die Pflicht von C Securities in diesem Fall bestand darin, die Gelder der Firmen A und B unter den vereinbarten Bedingungen auszuwählen und zu verwalten sowie die gesetzlichen Sorgfalts- und Treuepflichten zu erfüllen.
Die FSS stellte klar, dass mit dieser Entscheidung ein rechtlicher Präzedenzfall im Rahmen des Gesetzes über Finanzinvestitionsdienstleistungen und Kapitalmärkte geschaffen wurde, der die Grundlage für eine gleichzeitige zivilrechtliche Haftung neben Verwaltungssanktionen bei pflichtwidriger Verwaltung festlegt. Da noch weitere Zivilklagen und Schlichtungsanträge gegen andere Wertpapierfirmen anhängig sind, bleibt der konkrete Einfluss dieser Entscheidung abzuwarten.
Die mit dem südkoreanischen Legoland zusammenhängenden Finanzierungsprobleme im Jahr 2022 lösten Marktpanik aus, die zu einem starken Anstieg der Marktzinsen und einem Einbruch der Kurse von Anleihen und Commercial Papers führte. Dies verursachte direkt Verluste bei den Anleihen-Portfolios mehrerer Wertpapierfirmen. Einige Firmen schlugen daraufhin eigene Entschädigungen vor, doch aufgrund von Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung durch C Securities beantragten A und B schließlich die Schlichtung bei der FSS.
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