Gate News-Meldung, 28. April — Japans Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus, Finanzdienstleistungsaufsicht, Nationale Polizeibehörde und das Finanzministerium haben heute gemeinsam eine Richtlinie herausgegeben, die regulatorische Anforderungen für die Nutzung von Kryptowährungen in Immobiliengeschäften klarstellt und die Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) stärkt.
Immobiliengeschäftsunternehmen müssen erkennen, dass die Umwandlung von Kryptowährungen in Fiatwährungen oder das Vermitteln solcher Umwandlungen als Tätigkeiten im Handel mit Krypto-Assets gelten kann. Die Durchführung solcher Tätigkeiten ohne ordnungsgemäße Registrierung verstößt gegen das Zahlungs- und Abwicklungsgesetz. Bei der Feststellung mutmaßlicher unlizenzierter Handelsgeschäfte mit Krypto-Assets müssen Unternehmen der Polizei Meldung erstatten. Immobiliengeschäftsunternehmen, die Krypto-Zahlungen annehmen, müssen die AML-Sorgfaltspflichten streng erfüllen und wie erforderlich Verdachtsmeldungen zu Transaktionen bei den zuständigen Behörden einreichen.
Krypto-Handelsunternehmen stehen parallele Pflichten bevor: Wenn Kunden Kryptowährungen nutzen, um für große Immobiliengeschäfte zu bezahlen, die nicht zu ihrem Profil zu passen scheinen, müssen sie eine verstärkte Prüfung durchführen und Berichte über verdächtige Aktivitäten einreichen.
Darüber hinaus müssen Privatpersonen, die aus dem Ausland Kryptowährungen im Gegenwert von mehr als 30 Millionen Yen erhalten, sowie Nichtansässige, die inländische Immobilien erwerben, die erforderlichen Meldungen bei den zuständigen Behörden einreichen.