Hongkonger SFC klärt auf: Lizenzierte Unternehmen dürfen weiterhin bestehende Kunden aus dem chinesischen Festland betreuen, jedoch nicht innerhalb des Festlands

Laut einer Klarstellung der Hong Kong Securities and Futures Commission zu ihrem Rundschreiben vom 22. Mai dürfen in Hong Kong zugelassene Unternehmen ihren bestehenden in Festlandchina ansässigen Anlegern weiterhin Dienstleistungen anbieten – für Anleger, die eine Festlandchina-ID oder einen Reisepass besitzen –, sofern die Dienstleistungen nicht innerhalb von Festlandchina erbracht werden und alle anwendbaren lokalen sowie behördlichen Vorschriften eingehalten werden. Die SFC wies darauf hin, dass die Behörden in Festlandchina am 22. Mai 2026 eine gemeinsame Mitteilung herausgegeben haben, mit Anforderungen, die für Finanzinstitute in allen Rechtsordnungen gelten und nicht auf Hongkong beschränkt sind, wenn sie Festlandchina-Anleger bedienen.
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