Bundesrichter weist xAI-Klage wegen Geschäftsgeheimnissen gegen OpenAI ab

Die Bundesrichterin Rita Lin hat die Klage von xAI wegen Geschäftsgeheimnissen gegen OpenAI abgewiesen und den Antrag des Unternehmens auf Änderung der Klageschrift abgelehnt. Die Richterin entschied, dass xAI nicht nachweisen konnte, dass OpenAI seine ehemaligen Ingenieure dazu veranlasst hat, während des Recruitings Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit dem Grok-Chatbot offenzulegen. Judge Lin stellte fest, dass es zum Standard im Einstellungsverfahren gehört, Jobkandidaten nach ihrer bisherigen Arbeit zu fragen, und dies keine Veranlassung darstellt, vertrauliche Informationen preiszugeben. Sie erklärte, dass die Anerkennung von xAIs Argumentation Arbeitgeber einem rechtlichen Risiko aussetzen könnte, immer dann, wenn sie nach der Berufshistorie von Kandidaten fragen. Diese Entscheidung folgt auf die Abweisung einer früheren Klage des Bundesjurys im Fall von Elon Musk gegen OpenAI, CEO Sam Altman und Mitgründer Greg Brockman, in der ihnen vorgeworfen wurde, die gemeinnützige Mission des Unternehmens aufgegeben zu haben.
Disclaimer: The information on this page may come from third-party sources and is for reference only. It does not represent the views or opinions of Gate and does not constitute any financial, investment, or legal advice. Virtual asset trading involves high risk. Please do not rely solely on the information on this page when making decisions. For details, see the Disclaimer.
Kommentieren
0/400
Keine Kommentare