Demokratische Abgeordnete schreiben an das Arbeitsministerium: Rücknahme des Entwurfs für neue Vorschriften zu 401(k)-Krypto-Investitionen gefordert.

Die ranghöchste demokratische Abgeordnete des Finanzdienstleistungsausschusses des US-Repräsentantenhauses, Maxine Waters, reichte am 26. Juni eine 11-seitige schriftliche Stellungnahme beim US-Arbeitsministerium ein, in der sie den Rückzug des neuen Regelentwurfs fordert, der Investitionen von 401(k)-Rentenkonten in Kryptowährungen und andere alternative Vermögenswerte erlaubt. Der Entwurf wurde von der Trump-Regierung im März per Exekutivverordnung vorgelegt und sieht vor, den Investitionsrahmen von 401(k) zu erweitern.

Drei zentrale Einwände von Waters' Stellungnahme

沃特斯意見書 (Quelle: Website des Finanzdienstleistungsausschusses des US-Repräsentantenhauses)

Der Schutzrahmen der SEC für Digitalanleger ist noch nicht vollständig etabliert: Waters verweist auf das von der SEC weiter vorangetriebene System zum Schutz digitaler Vermögenswerte und stellt fest, dass die Erlaubnis des Arbeitsministeriums für Rentenfonds, in Kryptowährungen zu investieren, im Widerspruch zur aktuellen Politik der SEC steht.

Der Markt hat eine Geschichte schwerwiegender Vorfälle: Waters weist darauf hin, dass der Kryptomarkt in den letzten Jahren mehrere große Börsenpleiten, Betrugsfälle und heftige Preiskorrekturen erlebt hat. Das Rentensystem sollte die Stabilität der Vermögenswerte priorisieren, nicht hochvolatile Anlagen.

Allgemeine Anleger stehen vor Informationsasymmetrie: Die unzureichende Offenlegung von Produktinformationen könnte für Rentensparer ohne Fachwissen die Investitionsentscheidungen erschweren und das Verlustrisiko erhöhen.

Vom Arbeitsministerium im Entwurf aufgeführte vier Kategorien alternativer Vermögenswerte

Der von der Trump-Regierung im März 2026 per Exekutivverordnung vorgelegte Entwurf soll es Rentenplanverwaltern erleichtern, die folgenden Vermögenswerte in die 401(k)-Anlageoptionen aufzunehmen:

· Digitale Vermögenswerte (einschließlich Kryptowährungen) · Private Equity und Private Credit · Immobilien · Rohstoffe

Das Arbeitsministerium hat gleichzeitig seine frühere politische Leitlinie zurückgezogen, die Rentenverwalter zu einer „besonderen Vorsicht“ gegenüber Kryptowährungen aufforderte.

Aktuelle Positionen der Demokraten und Republikaner zur 401(k)-Krypto-Investitionspolitik

Demokraten: Sie fordern, dass Rentenfonds nicht in hochvolatile digitale Vermögenswerte investieren dürfen, bis das Anlegerschutzsystem der SEC weiter ausgebaut ist; der derzeitige Regulierungsrahmen biete noch keinen ausreichenden Anlegerschutz.

Republikaner: Sie fordern, dass den Rentenverwaltern mehr Anlagemöglichkeiten offen stehen sollten, solange sie ihre treuhänderischen Pflichten erfüllen; die maßvolle Einführung alternativer Vermögenswerte trage zur Diversifizierung des Portfolios bei und entspreche der Entwicklung moderner Finanzmärkte.

Häufig gestellte Fragen

Hat die von Waters eingereichte Stellungnahme die direkte Wirkung, den Entwurf zurückzuziehen?

Waters reichte eine schriftliche Stellungnahme während der öffentlichen Konsultationsphase für den Entwurf des Arbeitsministeriums ein, die keine direkte rechtliche Bindungswirkung hat. Das Arbeitsministerium wird nach Ablauf der Konsultationsfrist alle eingegangenen Stellungnahmen prüfen und dann entscheiden, ob die Neuregelung geändert oder offiziell erlassen wird. Die offiziellen Stellen haben noch kein Enddatum der Konsultation für den Entwurf bekannt gegeben.

Verbieten die derzeitigen 401(k)-Vorschriften Rentenfonds bereits, in Kryptowährungen zu investieren?

Die derzeitigen Vorschriften verlangen von Rentenplanverwaltern, bei der Allokation digitaler Vermögenswerte strenge treuhänderische Pflichten zu übernehmen. Der Entwurf des Arbeitsministeriums vom März 2026 zielt darauf ab, den Aufnahmeprozess für alternative Vermögenswerte zu vereinfachen. Zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung ist der Entwurf noch nicht in Kraft getreten, und die bestehenden treuhänderischen Standards gelten weiterhin.

Was genau war die vom Arbeitsministerium zurückgezogene „besondere Vorsicht“-Leitlinie?

Das Arbeitsministerium hatte zuvor eine Leitlinie herausgegeben, die Rentenplanverwalter aufforderte, bei der Erwägung der Aufnahme von Kryptowährungen in die Anlageoptionen eine „besondere Vorsicht“ walten zu lassen und zusätzliche Pflichten bei der Informationsoffenlegung zu übernehmen. Diese Leitlinie wurde von der aktuellen Regierung zurückgezogen, und die Politik hat sich dahingehend geändert, dass keine zusätzlichen Beschränkungen für Kryptowährungsvermögenswerte mehr auferlegt werden.

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