ASIC verlängert Übergangsfrist für Digital Asset Lizenz bis zum 30. September dieses Jahres

Laut der Australischen Wertpapier- und Investitionskommission (ASIC) wurde die No-Action-Vereinbarung für Digital-Asset-Unternehmen im Rahmen des neuen Lizenzierungsrahmens bis zum 30. September 2026 verlängert. In diesem Zeitraum können Digital-Asset-Unternehmen, die Finanzdienstleistungen erbringen, weiterhin Lizenzen für australische Finanzdienstleistungen (AFS) beantragen oder ändern, wobei neue Regelungen auch den Betrieb über autorisierte Vertreter oder Vermittler von AFS-Lizenzinhabern erlauben.

Die Verlängerung gilt auch für Unternehmen, die Marktlizenzen oder Clearings- und Abrechnungslizenzen benötigen. Seit Oktober 2025 hat ASIC etwa 30 Lizenzanträge von Digital-Asset-Unternehmen erhalten.

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