Ein Bundesrichter in Manhattan hat alle verbleibenden Ansprüche gegen Uniswap Labs und seinen CEO Hayden Adams mit Vorurteil abgewiesen, was einen entscheidenden Gerichtserfolg für DeFi-Entwickler bedeutet, die beschuldigt werden, Krypto-Betrügereien zu erleichtern.
Am 2. März 2026 wies die US-Bezirksrichterin Katherine Polk Failla vom Southern District of New York die letzten staatlichen Ansprüche in Risley v. Universal Navigation Inc. ab, was das Ende eines fast vierjährigen Sammelklageverfahrens im Zusammenhang mit sogenannten „Scam-Token“ bedeutet, die auf dem Uniswap-Protokoll gehandelt wurden. Das Urteil schließt ein Verfahren ab, das darauf abzielte, die Schöpfer des Protokolls für Anlegerverluste im Zusammenhang mit Rug Pulls und Pump-and-Dump-Schemata haftbar zu machen, die von anonymen Dritten durchgeführt wurden.
Der Fall begann im April 2022, als die Hauptklägerin Nessa Risley und andere Investoren behaupteten, sie hätten zwischen dem 5. April 2021 und dem 4. April 2022 durch die Weboberfläche von Uniswap 38 betrügerische Token gehandelt und dabei Geld verloren. Die Beklagten waren Uniswap Labs — formell Universal Navigation Inc. — und Hayden Adams, der Gründer und CEO.
Die Kläger argumentierten, dass das Unternehmen durch die Gestaltung und Förderung des dezentralen Austauschs sowie durch das Sammeln von Gebühren effektiv unregistrierte Wertpapiere verkauft und weitverbreiteten Betrug ermöglicht habe. In früheren Schriftsätzen hatten sie auch Risikokapitalgeber ins Visier genommen, diese wurden später jedoch abgewiesen.
Richterin Failla hatte bereits im August 2023 die bundesstaatlichen Wertpapieransprüche abgewiesen, da sie zu dem Schluss kam, dass Uniswap-Entwickler keine „gesetzlichen Verkäufer“ im Sinne des Bundesrechts seien und die Smart Contracts des Protokolls rechtmäßige Werkzeuge seien, die sowohl den Handel mit Waren als auch mit Token ermöglichen. Das US-Berufungsgericht für den Zweiten Bezirk bestätigte diese Entscheidung im Februar 2025, verwies den Fall jedoch zur Prüfung der staatlichen Ansprüche zurück.
Nach der Rückverweisung überarbeiteten die Kläger ihre Klage und konzentrierten sich auf Beihilfe und Anstiftung zu Betrug, fahrlässige Falschdarstellung, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze in New York, North Carolina und Idaho sowie ungerechtfertigte Bereicherung. Am Montag wies Failla diese Ansprüche mit Vorurteil ab, da die geänderte Klage weiterhin keine plausible Haftung darlegte.
„Trotz dreier Gelegenheiten, es richtig zu machen, sind die Kläger weiterhin nicht in der Lage, plausible Ansprüche geltend zu machen“, heißt es in dem Urteil von Richterin Failla.
Zentral für die Begründung des Gerichts war das Fehlen tatsächlichen Wissens. Um einen Anspruch auf Beihilfe und Anstiftung zu Betrug nach New Yorker Recht zu begründen, mussten die Kläger nachweisen, dass die Beklagten tatsächliches Wissen über den zugrunde liegenden Betrug hatten und erheblich geholfen haben. Das fand das Gericht nicht.
Behauptungen, dass Uniswap nach Verlusten Beschwerden erhalten habe, belegten kein gleichzeitiges Wissen. Allgemeine Warnungen in sozialen Medien vor Scam-Token reichten nicht aus. Selbst eine Studie aus dem März 2022, die hohe Raten betrügerischer Token-Starts behauptete, zeigte nicht, dass Uniswap während des relevanten Zeitraums von den spezifischen Token wusste.
Das Gericht wies auch das Argument zurück, dass die bloße Bereitstellung einer Plattform „erhebliche Unterstützung“ darstelle. Im Vergleich zu traditionellen Börsen und Finanzinstituten schrieb Failla, dass der Zugang zu einem Marktplatz — selbst wenn dort Betrüger tätig sind — nicht gleichbedeutend mit Betrug sei. Die Identitäten der Token-Emittenten blieben unbekannt, und die Klage räumte wiederholt ein, dass die eigenen Falschdarstellungen der Emittenten die Verluste verursacht hätten.
Verbraucherschutzansprüche waren ebenfalls nicht erfolgreich. Das Gericht fand keine wesentlichen irreführenden Aussagen von Uniswap Labs und stellte fest, dass öffentliche Blogbeiträge und Nutzungsbedingungen die Nutzer vor den Risiken von Scam-Token gewarnt hatten. Die behaupteten Unterlassungen waren keine Informationen, die ausschließlich beim Unternehmen lagen und den Nutzern nicht zugänglich waren.
Was ungerechtfertigte Bereicherung betrifft, so konnten die Kläger nicht plausibel darlegen, dass Uniswap Labs während des gesamten Zeitraums direkt von den betreffenden Transaktionen profitiert habe. Der optionale Gebührenumschalter des Protokolls wurde nie aktiviert, und eine im Oktober 2023 eingeführte Schnittstellengebühr fiel außerhalb des relevanten Zeitrahmens.
Mit der vollständigen Abweisung der Klage signalisierte das Gericht eine anhaltende Zurückhaltung der Bundesgerichte, die Haftung für Open-Source-Protokollentwickler ohne direkte Beteiligung an Fehlverhalten auszuweiten. Das Urteil betont, dass Beschwerden über regulatorische Lücken im Bereich der dezentralen Finanzen besser vom Kongress behandelt werden sollten als durch eine weitreichende gerichtliche Interpretation.
Befürworter der Entscheidung argumentieren, dass sie den Innovationen in permissionless Systemen Schutz bietet, bei denen Softwareentwickler das Nutzerverhalten nicht kontrollieren. „Uniswap gewinnt einen weiteren Fall, der einen neuen rechtlichen Präzedenzfall setzt“, schrieb Adams auf X. „Wenn du Open-Source-Smart-Contract-Code schreibst und dieser von Betrügern genutzt wird, sind die Betrüger haftbar, nicht die Open-Source-Entwickler. Gutes, vernünftiges Ergebnis“, fügte er hinzu.
„Ein weiterer Tag, ein weiteres richtungsweisendes Urteil für DeFi“, schrieb Brian Nistler, der General Counsel der Uniswap Foundation, am Montag. „Die Bundesanklagen wurden zuvor abgewiesen, und heute sind die verschiedenen staatlichen Ansprüche ebenfalls abgewiesen.“
Vorerst bleibt das Urteil eine klare Aussage eines Bundesgerichts in New York: Das Design dezentraler Infrastruktur ist an sich nicht gleichbedeutend mit Betrug. Ob die Kläger eine weitere Berufung einlegen, bleibt abzuwarten, aber nach mehreren Überarbeitungen und Berufungsprüfungen scheint der rechtliche Spielraum begrenzt zu sein.
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