X beschränkt bezahlte Krypto-Influencer-Promotions und drängt Marken zu zertifizierten Anzeigen, während organische Diskussionen weiterhin erlaubt sind.
X hat klargestellt, wie seine Richtlinie zu bezahlten Partnerschaften auf Finanzwerbung angewendet wird. Gleichzeitig ziehen aktualisierte Offenlegungstools und sichtbare Durchsetzung neue Aufmerksamkeit auf ältere Richtlinientexte. Infolgedessen sind Krypto-Ersteller bei der Veröffentlichung von bezahltem Content einem höheren Compliance-Risiko ausgesetzt. Effektiv könnten gesponserte Influencer-Kampagnen im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten nicht mehr innerhalb der Plattformregeln für bezahlte Partnerschaften liegen.
Das Help Center von X definiert eine bezahlte Partnerschaft breiter als viele Creator annehmen. Neben direkten Sponsoring umfasst sie auch geschenkte Produkte, Affiliate-Provisionen, Rabattcodes und Markenbotschafter-Deals.
Finanzprodukte und -dienstleistungen sind für bezahlte Partnerschaften ausgeschlossen. Besonders betroffen sind Kredite, Investmentdienste, Krypto und Buy-Now-Pay-Later-Produkte.
Die Richtlinientexte unterscheiden klar zwischen bezahlten Partnerschaften und traditionellen Anzeigen. In diesem Rahmen werden bezahlte Partnerschaften als organische Beiträge behandelt, die eine kommerzielle Beziehung offenlegen. Inhalte, die unter diesem Rahmen blockiert werden, könnten dennoch unter X Ads qualifizieren. Krypto-Marken stehen daher je nach verwendetem Format vor unterschiedlichen Regeln.
Das Interesse stieg nach einem Beitrag von Nikita Bier. In diesem bestätigte er, dass Offenlegungsfunktionen für bezahlte Promotions ausgerollt werden. Konsequenzen auf Kontenebene können für nicht offengelegte bezahlte Promotions gelten. Mit standardisierten Labels wird es einfacher, vergütete Beiträge im Zusammenhang mit eingeschränkten Branchen zu kennzeichnen.
Wir führen nächste Woche Offenlegungsfunktionen ein.
— Nikita Bier (@nikitabier) 21. Februar 2026
Nach Xs Definition können gängige Krypto-Promotionsformate als bezahlte Partnerschaften gelten:
Mit anderen Worten, Inhalte müssen nicht wie eine traditionelle Anzeige aussehen, um unter die Regel zu fallen. Allein die Vergütung kann die Regel auslösen.
Die Richtlinie verbietet nicht die Diskussion über Krypto als Thema. Ersteller dürfen weiterhin Marktkommentare, Recherche-Threads und unbezahlte Produktbewertungen veröffentlichen. Eine Grenze wird jedoch bei kommerziellen Beziehungen gezogen. Sobald ein Beitrag bezahlte Deals, Affiliate-Strukturen oder an Finanzprodukte gekoppelte Incentive-Modelle enthält, fällt er in die eingeschränkte Kategorie.
Einige Online-Kommentare haben die Änderung als generelles Krypto-Verbot interpretiert. Die Richtlinie ist jedoch enger gefasst. Das Verbot betrifft nur bezahlte Partnerschaften, nicht die allgemeine Rede über digitale Vermögenswerte.
Gleichzeitig arbeitet X Ads unter einer separaten Finanzwerberichtlinie. Kryptowährungsdienste dürfen mit Zertifizierung und länderspezifischen Einschränkungen werben. Dieser Weg bleibt also für konforme Marken offen. Influencer-getriebene gesponserte Beiträge unterliegen jedoch strengeren Grenzen innerhalb der Monetarisierungsregeln.
Für den Markt ist die Auswirkung eher strukturell als preisgetrieben. Krypto-Marketing war lange auf Creator-Referrals und Performance-Links angewiesen. Jetzt schränken die Beschränkungen diese Flexibilität ein.
Kleinere Projekte könnten Druck verspüren, da Zertifizierungen und Genehmigungen für Werbung oft mehr Ressourcen erfordern. Gleichzeitig sind Ersteller während der Umstellung auf plattformeigene Offenlegungstools unsicher, insbesondere wenn vergütete Links in ansonsten organischen Inhalten erscheinen.