Frontale Twitter-Rechtsabteilung bildet Operation Bluebird, die behauptet, X habe die Twitter-Marke aufgegeben und die Löschung beantragt. Musk reagierte mit einer Eilklage, um sich zu verteidigen. Der Streit um die Zugehörigkeit des blauen Vogels ist zum rechtlichen Schlachtfeld geworden.
„Wiederauferstehung“ ist ein zentrales Element der Netflix-Drama-Serie „回魂計“ aus dem Jahr 2025, und auch im Silicon Valley auf der anderen Seite des Pazifiks findet ein Kampf um die Wiedergeburt statt: um die berühmte blaue Vogelmarke von Twitter.
Eine neue Organisation namens „Operation Bluebird“ hat beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) eine Petition eingereicht, um die Rechte von X an den Marken „Twitter“ und „Tweet“ aufzuheben. Grund ist, dass Elon Musk nach der Umbenennung der Plattform in X die traditionelle Marke faktisch aufgegeben hat. Vielleicht hatte Musk auch nie vor, dass er vor Gericht ziehen würde, nur um zu beweisen, dass „der Vogel noch lebt“.
Wenn eine Marke physisch ausgelöscht wird, aber in den kollektiven Erinnerungen von Milliarden Menschen lebendig bleibt, ist sie dann rechtlich „tot“ oder „lebendig“?
Der Angriff fand Anfang Dezember 2025 statt. Laut Berichten von „Ars Technica“ und „TechRadar“ hat die neue Organisation Operation Bluebird offiziell beim USPTO eine Petition eingereicht, um die Rechte von X an den Marken „Twitter“ und „Tweet“ aufzuheben.
Diese Challengers sind keine Unbekannten. Zu den Kernmitgliedern von Operation Bluebird gehören der Illinois-Anwalt Michael Peroff und der ehemalige General Counsel von Twitter, Stephen Coates. Ihre Argumentation lautet, dass X „bewusst aufgegeben“ habe.
In der Petition weist Operation Bluebird darauf hin, dass X die Marken „Twitter“ und „Tweet“ aus seinen Produkten, Dienstleistungen und Marketingmaßnahmen vollständig entfernt hat, was einen substantiiellen Verzicht darstellt. Das stärkste Beweisstück ist dabei Musks eigener Tweet. Im Juli 2023 schrieb Musk öffentlich: „Wir sagen auf Wiedersehen zu Twitter, und allmählich auch zu allen Vögeln.“
Bildquelle: X/@elonmusk
„Sie haben sich verabschiedet, also sagen wir Hallo“, so Coates in einer Erklärung an die Medien, voller Provokation.
Außerdem will Operation Bluebird nicht nur den Namen zurückholen, sondern hat auch schon ein Produkt vorbereitet. Sie planen, Ende 2026 eine neue Community-Plattform namens „Twitter.new“ zu starten. Sie behaupten, einen funktionierenden Prototyp entwickelt zu haben, und haben bereits fast 150.000 Nutzer, die sich vorab registriert haben.
Operation Bluebird möchte die Atmosphäre des alten Twitter wiederherstellen – den „Town Square“, das Echtzeit-Informationszentrum, das vor Musks Übernahme zwar chaotisch, aber lebendig war. Für Werbetreibende und Nutzer, die genug von den Algorithmen und Inhaltskontrollen der Plattform haben, ist das ein verlockendes Angebot.
X reagierte rasch.
Kurz nachdem Operation Bluebird die Petition eingereicht hatte, berichteten „The Register“ und „Ars Technica“, dass X Corp am 16. Dezember in einem Bundesgericht in Delaware eine Klage eingereicht hat, um die Markenrechte von Operation Bluebird anzufechten.
In der 43-seitigen Klageschrift erklärt X Corp energisch: „Twitter ist nie gegangen, es gehört weiterhin exklusiv X Corp.“ Um dies zu beweisen, legt X eine Reihe von Daten vor, die zeigen sollen, dass „Twitter“ geschäftlich noch immer häufig genutzt wird:
Interessanterweise scheint X Corp für den Rechtsstreit eine „Notfallreparatur“ vorgenommen zu haben. Laut „TechTrendsKE“ hat X kürzlich die Nutzungsbedingungen (ToS) heimlich aktualisiert, um die Erwähnung von Twitter wieder aufzunehmen. Darin heißt es, Nutzer dürften den Namen X oder Twitter ohne schriftliche Zustimmung nicht verwenden. Diese Änderung erfolgte vermutlich nach Einreichung der Petition durch Operation Bluebird.
Bildquelle: X X hat die Nutzungsbedingungen aktualisiert und den Begriff „Twitter“ wieder eingefügt.
Stephen Coates spottet darüber und meint, das sei eher ein Zeichen von X’s Unsicherheit: „Sie haben viel Geld in den Aufbau einer neuen Identität investiert und behaupten, die alte sei tot. Erst als Herausforderer auftauchte, haben sie schnell den alten Namen wiedergefunden.“
X’s rechtliche Strategie lautet: „Rebranding“ ist nicht gleichbedeutend mit „Markenaufgabe“. Sie argumentieren, dass, auch wenn die Hauptmarke zu X wurde, das „Residual Goodwill“ von Twitter während der Übergangszeit weiterhin Vermögenswert des Unternehmens ist und nicht von Dritten übernommen werden darf.
Der Kern dieses Streits ist: Was gilt rechtlich als „Nutzung“?
Wenn X das blaue Vogel-Logo und Interface-Elemente fast vollständig entfernt und öffentlich erklärt hat, „Abschied“ zu nehmen, könnten Dritte argumentieren, dass die Marke aufgegeben wurde. Die große internationale Patent- und Markenrechtskanzlei hat auf Facebook erklärt, dass die Behauptungen von Operation Bluebird rechtlich fundiert sein könnten.
Allerdings sagte der Markenanwalt in Washington D.C., Josh Gerben, gegenüber „Ars Technica“, dass es schwierig ist, eine große Firma „völlig aufzugeben“. Es ist vergleichbar mit dem „Besteigen des Mount Everest“. Solange X nachweisen kann, dass sie in geschäftlichen Aktivitäten eine minimale Verbindung (z.B. Domain-Weiterleitung) aufrechterhalten, neigen Gerichte dazu, die ursprünglichen Rechte zu schützen.
Für Unternehmen sind Rebranding und Namensänderungen üblich, aber wenn sie den alten Markennamen behalten wollen, dürfen sie öffentlich nicht behaupten, sie wollten ihn „töten“. Es ist außerdem ratsam, die Domain weiterzuleiten oder in den Nutzungsbedingungen und auf der Website die Historie zu bewahren. Die grundlegendste Verteidigungslinie ist die kontinuierliche Zahlung der Markenverlängerungsgebühren.
Das Ergebnis dieses Streits ist ungewiss. Obwohl Operation Bluebird ehemalige Führungskräfte anführt, ist angesichts der rechtlichen Streitkräfte von X ein ungleiches Gefecht.
Wie der Senior-Reporter Lance Ulanoff von „TechRadar“ sagt, ist selbst im Falle eines Markenerfolgs von Operation Bluebird die eigentliche Herausforderung erst im Anfang: Das Wiederbeleben eines „toten“ Markenimages ist so schwierig, wie Zauber in Flaschen zu füllen.