Rechtsanwalt-Meinung》RWA-Funktionstoken, hör auf, dich selbst zu belügen

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Die regulatorisch fokussierte Asset-Charakteristik ist die reale Wirtschaftstätigkeit. In den Mainstream-Standards werden die meisten funktionalen RWA-Token als Wertpapiere betrachtet. Dieser Artikel wurde von Anwalt Shao Jiadian von Mankiw Blockchain verfasst und von PANews neu aufbereitet.
(Vorheriger Kontext: Hinter dem Hype um RWA: Chance oder Betrug?)
(Hintergrund: Anwälte warnen, dass in der RWA-Industrie in China nur noch zwei Wege verbleiben: Expansion ins Ausland oder vollständiger Verzicht)

Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • Du denkst, du machst „funktionale RWA“, was sieht die Regulierung?
  • Echte Fallstudie eins:
  • Echte Fallstudie zwei:
  • Warum ist „Funktionalität“ im RWA-Bereich besonders schwer haltbar?
  • Eine unumgängliche Realität:
  • Die wirklich harte Zusammenfassung:
  • Sind RWA also „nur noch Wertpapiere“?

Einleitung

Viele RWA-Projekte sagen bei der ersten Beratung durch einen Anwalt fast identische Sätze:

„Das ist kein Wertpapier, sondern ein funktionaler RWA-Token.“
„Wir bringen nur reale Vermögenswerte auf die Blockchain, ohne Finanzierungscharakter.“
„Wir sind Utility Token, kein Security Token.“

Ehrlich gesagt, habe ich diese Aussagen schon fast abgestumpft gehört.

Aber das Problem ist — Regulierung basiert nie auf deiner Selbstbezeichnung, sondern auf dem, was du tatsächlich machst.

Und sehr wichtig:
Der graue Bereich „funktionaler RWA-Token“ wird in den wichtigsten globalen Regulierungsgebieten immer mehr durch echte Rechtsprechung eingeschränkt.

Heute werde ich nur eine Sache tun:
Ohne abstrakte Gesetzestexte, ohne theoretische Spekulationen, nur mit echten regulatorischen Urteilen dir zeigen — wie „funktionale RWA-Token“ Schritt für Schritt zu „Wertpapier-Token“ gemacht werden.

Du denkst, du machst „funktionale RWA“, was sieht die Regulierung?

Lass uns die Sache klarer formulieren. Die meisten sogenannten „funktionalen RWA-Token“ haben in der Realität folgende Struktur:

Projektanbieter:
„Ich bringe Mining-Hardware, Rechenleistung, Kraftwerke, Ladestationen, Immobilien, Forderungen auf die Blockchain.“

Nutzer:
„Ich kaufe deine Token.“

Reale Wirtschaftsbeziehung:
Geld fließt in den Asset-Pool des Projekts;
Das Projekt kauft und betreibt RWA-Vermögenswerte;
Die Erträge werden anteilig an die Token-Inhaber verteilt;
Gleichzeitig erhält der Nutzer „Governance-Rechte“, „Nutzungsrechte“, „Ökosystem-Vorteile“.

Was du nach außen vermarktest:
Funktion, Governance, Ökosystem, On-Chain-Zertifikate.

Was die Regulierung sieht:
Vier typische Wertpapier-Elemente:

  • Kapitalanlage (Geld investieren)
  • Gemeinsamer Asset-Pool (gemeinsame RWA-Verwaltung)
  • Erwartete Erträge (Dividenden, Zinsen, Gewinnverteilung)
  • Erträge basieren auf fremder Anstrengung (Asset-Management)

Wenn diese vier Punkte erfüllt sind, werden sie in den wichtigsten Rechtssystemen wie den USA, der EU, der Schweiz, Hongkong sofort mit dem Begriff „Investment Contract“ = Wertpapier verbunden.

Ob du es RWA, Token oder NFT nennst, ändert nichts an der rechtlichen Einstufung als Wertpapier.

Echte Fallstudie eins:

„RWA + Governance-Token“ werden von der SEC direkt als „Wertpapieremission“ bestraft.

Das ist ein Name, den du dir merken musst:
DeFiMoney Market (DMM)

Was sagt das Projekt dazu?
„Das ist ein DeFi + reale Vermögenswerte-Ertragsprotokoll.“
Die zugrunde liegenden Vermögenswerte sind: echte Forderungen wie Autokredite (Standard RWA).
Es gibt zwei Token:

  • Ein „Festertrags-Token“ (verspricht 6,25 % p.a.)
  • Ein „Governance-Token DMG“, der angeblich „Governance + Ökosystem-Funktion“ bietet.

Das Projekt sagt:
Einer ist ein Ertragsinstrument, der andere ein funktionaler Governance-Token.

Was sagt die SEC?
Kurz gesagt:
Beide Token sind Wertpapiere.

Der Grund ist sehr eindeutig:
Kapital fließt in einen gemeinsamen RWA-Asset-Pool;
Die Erträge stammen aus der operativen Tätigkeit des Projekts mit realen Vermögenswerten;
Investoren sind nur passive Empfänger;
„Governance-Rechte“ ändern an der Investitionsnatur nichts.

Das Endergebnis:
Nicht registrierte Wertpapieremission;
Das Projekt wird mit Geldstrafen belegt;
Investoren müssen Rückzahlungsprozesse durchlaufen.

Der brutalste Punkt bei solchen Fällen ist:
Selbst wenn du echte Vermögenswerte hast, echte Erträge generierst und alles auf die Blockchain bringst,
solange dein Aufbau lautet: „Du verwaltest Vermögenswerte, Nutzer erhalten Erträge“, kannst du vor der Wertpapiergesetzgebung keinen Schritt entkommen.

Echte Fallstudie zwei:

„Asset-backed RWA-Token“ werden direkt als Wertpapiere + Betrug eingestuft.

Ein weiteres Beispiel, das näher an aktuellen „Asset-backed RWA“-Projekten ist:

Unicoin-Fall (2025 von der SEC verklagt)

Das Projekt war anfangs sehr standardmäßig positioniert:
„Ausgabe von ‚Rechtezertifikaten‘ + zukünftige Austauschbarkeit in RWA-Token.“
Behauptung nach außen:
„Token werden durch Immobilien + Pre-IPO-Anteile gedeckt.“
Es handelt sich um „sichere, stabile, durch reale Vermögenswerte abgesicherte Krypto-Assets.“

Klingt sehr „regulierungskonform“, oder?
Sehr ähnlich wie die Formulierungen in vielen RWA-Whitepapers heute.

Die SEC fasst es in einem Satz zusammen:
„Es handelt sich um eine typische nicht registrierte Wertpapieremission + betrügerische Asset-Backing-Werbung.“

Die Kernlogik ist sehr brutal:
Investoren kaufen nicht „Nutzungsrechte“,
sondern eine „Erwartung auf zukünftige Erträge eines Asset-Pools“.
Wenn du diese Erwartung in Token packst, bleibt es im Kern ein Wertpapier.

Warum ist „funktional“ im RWA-Bereich besonders schwer haltbar?

Denn zwischen RWA und „funktionalen Token“ besteht ein natürlicher Konflikt:

Funktionale Token betonen:
Nutzungsrechte, Verbrauch, Zugriff, Governance-Teilnahme

RWA betonen:
Vermögenswerte, Erträge, Cashflows, Renditen

Wenn dein RWA-Token eine der folgenden Eigenschaften aufweist:

  • Regelmäßige Dividenden
  • Proportionale Gewinnbeteiligung
  • Cashflows aus realen Vermögenswerten
  • Rückkauf der zugrunde liegenden Vermögenswerte nach Regeln

Dann sieht die Regulierung dich nicht mehr als „funktionalen Token“, sondern als:

  • Ertragszertifikat
  • Asset-Backing-Zertifikat
  • Investitionsvertrag
  • Wertpapier-Token

Das ist kein abstraktes Denken, sondern eine weltweit einheitliche regulatorische Praxis.

Eine unumgängliche Realität:

Zukünftig werden RWA-Token immer mehr wie Wertpapiere reguliert.

Das ist keine Trendprognose, sondern eine bereits eingetretene Tatsache:

USA:
Alle RWA + Ertragsstrukturen werden vorrangig auf die Prüfung nicht registrierter Wertpapieremissionen geprüft.

EU (MiCA + Wertpapiergesetz):
Alles, was „übertragbar + ertragsbezogen + öffentlich“ ist, fällt automatisch unter Wertpapierregulierung.

Schweiz:
Utility Token mit Investitionszweck werden direkt wie Wertpapiere behandelt.

Hongkong:
Solange es sich um „Kollektive Investmentpläne (CIS)“ handelt, egal ob Token oder nicht, fallen sie in die Wertpapieraufsicht.

Kurz gesagt:
Regulierung versteht RWA nicht falsch, sondern bewertet sie vollständig nach dem „Wertpapier-Upgrade“.

Ein sehr harter Satz zusammengefasst:

Du magst diesen Satz nicht, aber er gilt für die meisten „funktionalen RWA-Token-Projekte“:
Du weißt sehr wohl, dass du finanzierst, willst es aber nicht zugeben — du machst eine „Finanzierung, die nicht als Wertpapier erfolgen darf“.

Das Problem ist:
Du kannst im Markt viel vortäuschen;
Du kannst in Gruppen über Funktion, Ökosystem, Narrative sprechen;
Aber du kannst der rechtlichen Bewertung durch die echte Regulierung nicht entkommen.

Sind RWA also nur noch Wertpapiere?

Zum Schluss eine sehr ehrliche und wichtige Aussage:
Nicht alle RWA müssen zu Wertpapieren werden, aber sobald du „nicht bestimmte Öffentlichkeit, sondern breites Publikum ansprechen + Erträge erwarten“ willst, musst du die regulative Wertpapier-Route akzeptieren.

Aus globaler Praxis betrachtet, gibt es derzeit nur drei wirklich praktikable Wege, um RWA vor dem klassischen Wertpapierrecht zu bewahren:

Erstens, vollständige Entkoppelung von Erträgen, nur noch On-Chain-Nutzung und Verbrauch als „reine funktionale RWA-Zertifikate“.
Zweitens, streng geschlossene Private Placements innerhalb qualifizierter Investoren.
Drittens, der „Virtuelle Vermögenswert-Ansatz“ nach Dubai VARA — keine Umgehung der Wertpapierregulierung, sondern die Erlaubnis, RWA-Token mit Wertpapiercharakter im Rahmen eines speziellen virtuellen Asset-Regulierungssystems für Privatanleger anzubieten.

Außerhalb dieser Wege ist jede „Öffentliche Kapitalaufnahme + Ertragsverteilung + freie Handelbarkeit“ von RWA in den wichtigsten Rechtssystemen nahezu zwangsläufig im Wertpapierregulierungsrahmen.

Dazu kommen:

  • Zielgruppe Privatpersonen
  • Handelbar
  • Erträge
  • Dividenden
  • Asset-Pool

Egal, wie du „funktional“ verpackst — vor der Regulierung ist das Ergebnis hochgradig vorhersehbar.

Abschließend eine Botschaft an alle Projekte, die sich mit „funktionalen RWA“ beschäftigen:

Du hast nicht die Wahl zwischen „funktional“ oder „Wertpapier“, sondern zwischen „Langzeit-Compliance“ oder „Kurzfrist-Glück“.
Das ist keine moralische Frage, sondern eine Überlebensfrage.

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