Originalautor: Shao Jiadian Rechtsanwalt
Viele RWA-Projekte sagen bei der ersten Beratung durch einen Anwalt fast immer dasselbe:
„Das ist kein Wertpapier, sondern ein funktionaler RWA-Token.“
„Wir bringen nur reale Vermögenswerte auf die Blockchain, ohne Finanzierungscharakter.“
„Wir sind Utility Token, kein Security Token.“
Ehrlich gesagt, ich habe diese Art von Aussagen schon abgestumpft gehört.
Aber das Problem ist—Regulierung wird niemals danach beurteilt, wie du dich selbst nennst, sondern danach, was du tatsächlich machst.
Und ein sehr wichtiger Punkt ist:
Der Graubereich der „funktionalen RWA-Token“ in den wichtigsten Rechtssystemen weltweit wird durch echte Gerichtsentscheidungen nach und nach „weggepresst“.
Heute werde ich nur eine Sache machen:
Ohne abstrakte Gesetzestexte, ohne leere Theorie, nur mit echten Gerichtsentscheidungen dir zeigen—wie aus einem „funktionalen RWA-Token“ Schritt für Schritt ein „Wertpapier-Token“ gemacht wird.
Lass uns die Sache klarstellen. Die meisten sogenannten „funktionalen RWA-Token“ haben in der Realität folgende Struktur:
„Ich bringe reale Vermögenswerte wie Miner, Rechenleistung, Kraftwerke, Ladestationen, Immobilien, Forderungen auf die Blockchain.“
„Ich kaufe deine Token.“
Das äußere Erscheinungsbild ist:
Funktion, Governance, Ökosystem, chainbasierte Nachweise.
Aber die Regulierung sieht vier typische Wertpapier-Elemente:
Wenn diese vier Punkte erfüllt sind, wird in USA, EU, Schweiz, Hongkong und allen reifen Rechtssystemen sofort ein Begriff genannt: Investment Contract (= Investitionsvertrag) = Wertpapier.
Ob du es RWA nennst, Token, NFT oder sonstwie—es ändert nichts an der rechtlichen Einschätzung, dass es sich um ein Wertpapier handelt.
„RWA + Governance-Token“ werden von der SEC direkt als „Wertpapieremission“ bestraft.
Das ist ein Name, den du dir merken musst:
DeFiMoney Market (DMM)
Was sagt das Projekt nach außen?
Das Projekt sagt:
Einer ist ein Ertragsinstrument, der andere ein funktionaler Governance-Token.
Was sagt die SEC?
Ein Satz zur Qualifikation:
Beide Token sind allesamt Wertpapiere.
Der Grund ist sehr direkt:
Das Endergebnis:
Das Härteste an solchen Fällen ist:
Selbst wenn du echte Vermögenswerte hast, echte Erträge, echte Blockchain-Integration,
solange deine Struktur lautet „Du verwaltest die Assets, Nutzer erhalten Erträge“, kannst du vor dem Wertpapierrecht keinen Schritt entkommen.
„Asset-backed RWA-Token“ werden direkt als Wertpapier + Betrug eingestuft.
Ein weiteres Beispiel, das näher an den aktuellen „Asset-backed RWA“-Projekten auf dem Markt ist:
Unicoin-Fall (2025 SEC-Klage)
Das ursprüngliche Projekt war sehr standardmäßig positioniert:
Klingt sehr „regulierungskonform“?
Sehr ähnlich zu der Sprache in vielen RWA-Whitepapers heute?
Die SEC (US-Börsenaufsicht) fasst es in einem Satz zusammen:
Das ist eine typische unregistrierte Wertpapieremission + betrügerische Asset-Backing-Werbung.
Die Kernlogik ist sehr hart:
Weil zwischen RWA und „funktionalen Token“ ein natürlicher Konflikt besteht:
Nutzungsrechte, Verbrauch, Zugriff, Governance-Teilnahme
Vermögenswerte, Erträge, Cashflows, Renditen
Wenn dein RWA-Token eine der folgenden Eigenschaften hat:
Dann bist du aus Sicht der Regulierung kein „funktionaler Token“, sondern:
Das ist kein abstraktes Gedankenspiel, sondern eine weltweit einheitliche praktische Rechtspraxis.
Zukünftige RWA-Token werden immer mehr „wie Wertpapiere“ reguliert.
Das ist keine Trendprognose, sondern eine bereits eingetretene Tatsache:
Alle RWA + Ertragsstrukturen werden vorrangig in den Weg der nicht registrierten Wertpapieremission gelenkt.
Alles, was „übertragbar + ertragsbezogen + öffentlich“ ist, fällt automatisch unter die Wertpapierregulierung.
Utility Token, die „gleichzeitig Investitionszwecke verfolgen“, werden direkt wie Wertpapiere behandelt.
Solange es sich um eine „kollektive Investitionsplanung (CIS)“ handelt, egal ob Token oder nicht, fällt es in die Aufsicht der Wertpapierbehörde.
Kurz gesagt:
Regulierung versteht RWA nicht nur, sie bewertet RWA vollständig nach dem „Wertpapier-Upgrade“.
Du kannst diese Aussage nicht mögen, aber sie gilt für die meisten „funktionalen RWA-Token“-Projekte:
Du weißt sehr wohl, dass du Geld einsammelst, willst es aber nicht zugeben, dass du eine „Finanzierung machst, die nicht wie ein Wertpapier sein darf“.
Das Problem ist:
Zum Schluss eine sehr ehrliche und wichtige Aussage:
Nicht alle RWA müssen zu Wertpapieren werden, aber solange du „Geld von Nicht-Spezialisten einsammelst + Erträge versprichst“, musst du den Weg der Wertpapierregulierung akzeptieren.
Aus der globalen Praxis betrachtet, gibt es derzeit drei wirklich praktikable Wege, um RWA vor dem klassischen Wertpapierrecht zu bewahren:
Außer diesen drei Wegen ist jede Struktur, die „öffentliches Fundraising + Ertragsverteilung + freie Handelbarkeit“ von RWA ist, in den meisten Rechtssystemen fast zwangsläufig im Wertpapierregulierungsrahmen.
Und noch eins:
Egal wie du es verpackst, „funktional“ bleibt vorhersehbar im regulatorischen Ergebnis.
Zum Schluss eine Botschaft an alle Projekte, die sich mit „funktionalen RWA“ beschäftigen:
Du hast nicht die Wahl zwischen „funktional“ oder „Wertpapier“, sondern zwischen—„langfristiger Compliance“ oder „kurzfristigem Glücksgriff“. Das ist keine moralische Frage, sondern eine Überlebensfrage.