Die britische FCA schlägt vor, für Krypto-ETNs in Retail-Fonds eine Obergrenze von 10 % einzuführen und startet eine 5-wöchige Konsultation.

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英國零售基金持有加密ETN

Laut einem am 9. Juni von CoinTelegraph zitierten Bericht hat die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA in einem vierteljährlichen Konsultationspapier vorgeschlagen, dass bestimmte zugelassene Investmentfonds – einschließlich solcher mit übertragbaren Wertpapieren für gemeinschaftliche Anlagen (UCITS) und bestimmter Nicht-UCITS-Fonds – bis zu 10% ihrer Vermögenswerte in Krypto-Exchange-Traded-Notes (ETN) halten dürfen. Die öffentliche Konsultation läuft 5 Wochen und endet am 13. Juli.

Bestätigungsbestimmungen des FCA-Vorschlags: Anwendungsbereich, Ausschlussmechanismen und politischer Kontext

Laut den im FCA-Konsultationspapier beschriebenen Bestätigungsinhalten gilt Folgendes: Es richtet sich an UCITS-Fonds und bestimmte Nicht-UCITS-Fonds; die 10%-Grenze gilt für Krypto-ETN-Positionen und ist nicht auf uneingeschränkt qualifizierte Anlagepläne (QIS) anwendbar, die in „spekulativerere Vermögenswerte“ investieren dürfen und keine Positionsobergrenze haben. Diese Fonds dürfen jedoch nicht an Privatanleger verkauft oder beworben werden.

Die FCA bringt außerdem vor, ob Fonds, die als Kern „langfristige Vermögenswerte“ (z. B. Immobilien) halten, sowie bestimmte andere Retail-Fonds vom zulässigen Bereich für Krypto-ETN-Positionen ausgeschlossen werden sollten. Auch dies ist Bestandteil des Konsultationsumfangs, weil die FCA der Ansicht ist, dass Kryptowährungen möglicherweise nicht zu den Anlagezielen dieser Fonds passen.

Der Vorschlag zielt darauf ab, den regulatorischen Weg für Privatanleger in Großbritannien für Krypto-Investitionen zu vereinheitlichen – die FCA hatte im August 2025 das Verbot für Privatanleger aufgehoben, Krypto-ETN direkt zu handeln. Dieser Vorschlag soll die Regelungen für Retail-Fonds-Pipelines an die Regeln für den direkten Handel angleichen.

Breiterer Krypto-Regulierungskontext in Großbritannien

Laut öffentlich zugänglichen Berichten befinden sich die britische FCA und die Bank of England derzeit in Konsultationen zu mehreren Krypto-Themen: geplante Regeln für die Ausgabe von Stablecoins, Krypto-Verwahrung und Staking. Die Bank of England hatte bereits im vergangenen Monat angekündigt, Teile ihres vorgeschlagenen Stablecoin-Regelwerks erneut zu überdenken. Zuvor hatten Krypto-Unternehmen gewarnt, dass Obergrenzen und Anforderungen an Reserven die Verbreitung von Stablecoins behindern könnten.

Die FCA hat im April 2026 neue Regeln für tokenisierte Fonds erlassen und holt nun Rückmeldungen zu Leitlinien für die Ausgabe von Stablecoins, den Handel mit Kryptowährungen, die Verwahrung und das Staking ein.

Häufige Fragen

Gilt die 10%-Grenze der FCA für Krypto insgesamt oder nur für Krypto-ETN?

Gemäß dem FCA-Konsultationspapier bezieht sich die vorgeschlagene 10%-Grenze eindeutig auf „Krypto-Exchange-Traded-Notes (ETN)“ und nicht auf eine Beschränkung der gesamten Kategorie Krypto-Assets. Die FCA hat in diesem Vorschlag keine konkreten Regelungen für die Allokation von Retail-Fonds für andere Formen von Krypto-Exposure (z. B. direktes Halten von Kryptowährungen) vorgeschlagen.

Welche konkreten Bedingungen müssen UCITS-Fonds erfüllen, um Krypto-ETN zu halten?

Laut dem FCA-Vorschlag umfassen die wesentlichen Bedingungen: Die Investition muss zu den von dem Fonds bereits offengelegten Anlagezielen und Risiko-Status passen; die Position darf 10% des Gesamtvermögens nicht überschreiten; die FCA steht einer „wesentlichen Investition“ in Kryptowährungen nicht positiv gegenüber, wobei 10% als „konservative Beschränkung“ eingestuft wird. Einzelheiten zur konkreten Anwendung müssen nach Abschluss der Konsultationsphase auf die endgültige Festlegung der Regeln warten.

Was sind die nächsten Schritte der FCA nach Abschluss der 5-wöchigen Konsultation?

Das öffentliche Konsultationsende der FCA ist der 13. Juli 2026. Nach Abschluss der Konsultationsphase wird die FCA die eingegangenen Rückmeldungen prüfen und die endgültigen Regeln festlegen. Die FCA hat in diesem Konsultationsdokument keine geplante Wirksamkeitszeit der endgültigen Regeln veröffentlicht.

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